Ab dem 05. August 2014 sollen bzw. können für die Dauer von 10 Jahren im Stadtgebiet Rostock insgesamt drei weitere private Hörfunkprogramme von täglich 24-Stunden Sendedauer veranstaltet und verbreitet werden.
Bei Fernsehen in Schwerin, dem Offenen Kanal in der Landeshauptstadt, ist ab sofort die Stelle einer Medienpädagogin/eines Medienpädagogen in Vollzeit zu besetzen.