Abgelaufen Referenten/in für Öffentlichkeitsarbeit und Medienkompetenzförderung
Bei der Landesrundfunkzentrale, der Medienanstalt für Mecklenburg-Vorpommern, ist die Stelle
eines/r Referenten/in (TV-L 13) für den Aufgabenbereich
Öffentlichkeitsarbeit und Medienkompetenzförderung
zum 1. Oktober 2009 zu besetzen.
Zum Stellenprofil gehört auch, als „Beauftragte/r für die Offenen Kanäle“ erster Ansprechpartner des Hauses für alle Offenen Kanäle in unserem Bundesland zu sein.
Sie sollten dazu eine Ausbildung und Arbeitserfahrung als Journalist/in oder in der Öffentlichkeitsarbeit mitbringen und in der Lage sein, auch komplizierte juristische und technische Sachverhalte in verständliche Sprache zu „übersetzen“. Neben den üblichen Presseveröffentlichungen betreuen Sie bei uns auch Jahresberichte, Forschungspublikationen und Veranstaltungen sowie unseren Internetauftritt.
Als Referent/in für Medienkompetenzförderung sind Sie Ansprechpartner für zahlreiche freie Träger, für Vereine und Offene Kanäle, sind „Bestandteil“ von Netzwerken und zuständig für die Bewilligung von Förderanträgen, für den „Medienkompetenzpreis“ und – nicht zuletzt - den Fachausschuss für Medienkompetenz und Offene Kanäle des Landesrundfunkausschusses.
Sie sollten beide Arbeitsgebiete als sich ideal ergänzend verstehen, haben viel Freiheit diese weiterzuentwickeln und mit zu gestalten. Deshalb erwarten wir von Ihnen eine entsprechende Einsatz- und auch Reisebereitschaft, eine hohe kommunikative Kompetenz, selbstständiges Arbeiten und viel Eigeninitiative. Neben den üblichen organisatorischen und journalistischen Qualifikationen sollten Sie mehr als nur „schreibende“ PC-Kenntnisse mitbringen, denn Sie bräuchten bei den Offenen Kanälen neben den konventionellen Erfahrungen mit audiovisuellen Medien auch eine ausbaufähige „web 2.0“-Kompetenz.
Ihre Bewerbung mit aussagefähigen Unterlagen richten Sie bitte bis zum
25. Mai 2009
an den
Direktor der Landesrundfunkzentrale
Mecklenburg-Vorpommern (LRZ)
Herrn Dr. Uwe Hornauer
Bleicherufer 1
19053 Schwerin.
Mit der Bewerbung verbundene Kosten können nicht erstattet werden.