Ausschreibung • 14.05.2019

Abgelaufen Öffentliche Bekanntmachung der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK)

Aufruf zur Teilnahme am Vergabeverfahren "Online-Informationsplattform zum Thema technischer Jugendmedienschutz“

Die Landesmedienanstalten von Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern und Bremen haben im Rahmen eines Kooperationsvertrages gemeinsam einen Entwicklungsfonds zum technischen Jugendmedienschutz ins Leben gerufen. Ziel dieser Kooperation ist es u.a., Angebote zu entwickeln, die Eltern, Pädagogen und weiteren Akteuren aus dem Bereich des Jugendmedienschutzes einen einfachen, verständlichen und praxisnahen Zugang zu vorhandenen technischen Schutzlösungen ermöglichen.

In diesem Zusammenhang ist folgender Auftrag im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 3 Abs. 3 VOL/A zu vergeben:

Objekt:
Konzeption, Planung, Aufbau, Pflege und redaktionelle Betreuung einer Online-Informationsplattform zu vorhandenen technischen Schutzlösungen im Jugendmedienschutz.

Leistungen (der genaue Leistungskatalog wird erst mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die in der beschränkten Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bieter versandt):

Konzeption, Planung, Aufbau, Pflege und redaktionelle Betreuung einer Online-Informationsplattform zu vorhandenen technischen Schutzlösungen im Jugendmedienschutz:

► Hierzu zählen Schutzkonzepte aus den Bereichen Hardware (Smartphones, Tablets, PC/Laptop, Spielekonsolen, Sprachassistenten), Software (Browser, Betriebssysteme, Apps) sowie in den von Kindern und Jugendlichen am häufigsten genutzten Diensten des Social-Web (Facebook, Instagram, Youtube etc.).
► Das Angebot soll Informationen zu vorhandenen technischen Schutzlösungen bündeln und Nutzern einen niederschwelligen und nutzerfreundlichen Zugang zu diesen eröffnen.
► Die Schutzlösungen sollen jeweils erfasst, beschrieben und ihre Funktionen erläutert werden. Zudem soll der Nutzer stets eine leicht verständliche Anleitung zur Installation/Aktivierung der jeweiligen Schutzoption erhalten.
► Das Angebot soll auch beim Abruf über mobile Endgeräte übersichtlich und nutzerfreundlich sein (responsive Website).
► Möglichkeiten der barrierefreien Gestaltung des Angebotes sollen ebenfalls bedacht werden.

Vergabestelle:

Federführung für den Entwicklungsfonds technischer Jugendmedienschutz c/o Landesanstalt für Kommunikation (LFK) Baden-Württemberg, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart, Telefon: 0711 / 66 99 1-53, Fax: 0711 / 66 99 1-11.

Das Verfahren wird im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Am Auftrag interessierte Unternehmen werden gebeten, einen Teilnahmeantrag bei der Landesanstalt für Kommunikation (LFK) Baden-Württemberg einzureichen. Aus allen Einreichungen wählt der Auftraggeber drei Bieter aus, die den detaillierten Leistungskatalog erhalten und zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.

Folgende Kriterien werden zur Auswahl der Bieter zugrunde gelegt:
- Einschlägige Erfahrungen bei der Erstellung von Online-Informationsplattformen/-Datenbanken
- Kenntnis aktueller technischer und inhaltlicher Entwicklungen des Internets
- Redaktionelle Erfahrungen im Bereich Medienkompetenz/Jugendmedienschutz
- Referenzen vergleichbarer Projekte

Der Teilnahmeantrag muss mindestens folgende Unterlagen und Erklärungen umfassen:
- Unternehmensbeschreibung des Bewerbers.
- Referenzen vergleichbarer Projekte. Die Referenzen müssen die genaue Bezeichnung des Auftraggebers (genaue Firmen- oder Behördenbezeichnung und Adresse) unter Angabe eines auskunftsbereiten Mitarbeiters des Auftraggebers (Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse) enthalten.
- Namentliche Benennung des im Falle der Auftragserteilung vorgesehenen Projektverantwortlichen
- Ein Projektkonzept, in dem auf höchstens drei Seiten die wesentlichen Vorschläge des Bewerbers für die technische und inhaltliche Konzeption und Systematik der Plattform skizziert werden
- ggf. Angabe der Nachunternehmen, mit denen der Bewerber im Falle seiner Beauftragung zusammenarbeiten wird, unter Angabe der Leistungen, die von diesen ausgeführt werden sollen.
- Bewerbergemeinschaften müssen einen Ansprechpartner benennen, der befugt ist, sie während des gesamten Vergabeverfahrens und gegebenenfalls der Durchführung des Auftrags rechtsverbindlich zu vertreten.

Die Teilnahmeanträge müssen bis spätestens Freitag, 31.05.2019, 12.00 Uhr bei der Landesanstalt für Kommunikation (LFK) Baden-Württemberg, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart, schriftlich in einem verschlossenen Umschlag mit der aufgebrachten Aufschrift: „Stichwort technischer Jugendmedienschutz – bitte nicht öffnen – Weiterleitung an B. Thull“ - eingereicht werden. Verspätet eingegangene Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt.

Die Zurverfügungstellung der Vergabeunterlagen erfolgt erst nach Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden. Wir bitten daher darum, keine entsprechenden Anfragen an die Vergabestelle zu richten.

Die Vergabestelle beabsichtigt, bei Eingang einer ausreichenden Anzahl vollständiger Teilnahmeanträge, drei Bewerber zur Abgabe eines Angebots bis zum 21.06.2019 aufzufordern. Die zur Abgabe eines Angebots aufgeforderten Bewerber erhalten sodann die Vergabeunterlagen. Die nicht zur Abgabe eines Angebots aufgeforderten Bewerber werden von der Vergabestelle darüber informiert.

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