Medieninformation • 42/2019 vom 22.08.2019

Der algorithmusbasierten Medienzukunft mit moderner Regulierung begegnen

Stellungnahme der Medienanstalten zum zweiten Diskussionsentwurf der Rundfunkkommission der Länder zum Entwurf eines neuen Medienstaatsvertrags

Die dringend notwendige Modernisierung ist auf dem Weg: Beim nun vorliegenden zweiten Diskussionsentwurf für den sogenannten Medienstaatsvertrag haben sich die Medienanstalten erneut mit einer Stellungnahme beteiligt, um zentrale Hinweise noch einmal zu betonen und neue Aspekte zu benennen. Erfreulicherweise geht der Entwurf insbesondere in Hinblick auf die Plattform- und Medienintermediärsregulierung in die richtige Richtung. Die DLM-Vorsitzende Cornelia Holsten ermuntert die Rundfunkkommission ausdrücklich dazu, den großen Schritt zu gehen: „Wenn wir zukunftsfähig, konstruktiv und effektiv regulieren wollen, brauchen wir ein entsprechendes Regelwerk. Nur so können wir der algorithmusbasierten Medienzukunft mit moderner Regulierung begegnen.“

Im Rahmen des zweiten Diskussionsentwurfs betonen die Medienanstalten unter anderem die folgenden Anpassungsvorschläge:

Moderne Befugnisse der Aufsicht

Veranstalter verzichten im Plattformbereich mitunter aus Angst vor Restriktionen des Plattformanbieters darauf, sich zu beschweren. Die Landesmedienanstalten müssen daher bei Vorliegen entsprechender Hinweise auch von Amts wegen tätig werden können.

Regulierungsvorgaben müssen einen Befolgungsdruck auslösen. Für eine effektive Medienaufsicht sind zeitgemäße Regulierungsinstrumente wie Ordnungswidrigkeiten- und Bußgeldtatbestände sowie klare verwaltungsrechtliche Instrumentarien nötig, was im vorliegenden Entwurf durchaus angelegt, aber an einigen Stellen noch präzisiert werden muss.

Die Medienanstalten unterstützen die geplante Zuständigkeit für die Aufsicht über Telemedienangebote und schlagen vor, diese Aufgabe einheitlich den Landesmedienanstalten zuzuordnen. Verstöße gegen die journalistisch-redaktionelle Sorgfaltspflicht sind im TV, Hörfunk und auch online unzulässig – bei Telemedienangeboten besteht aber nach wie vor keine Rechtsfolge für die Ahndung solcher Verstöße. Diese Regelungslücke muss dringend geschlossen werden, damit die gezielte Verbreitung von Desinformationen wirksam bekämpft werden kann.

Alexa, Siri und Co.

Mit der zunehmenden Marktdurchdringung von Sprachassistenten und dem damit verbundenen Einfluss auf den Zugang zu und der Auffindbarkeit von Medieninhalten steigt die Notwendigkeit angemessener Regulierung. Die Medienanstalten unterstützen die vorliegenden Regelungsvorschläge daher ausdrücklich. Ergänzungen sind notwendig bei erforderlichen Basisinformationen rund um ein Angebot und Angaben im Zusammenhang mit der Bestellung eines Zustellungsbevollmächtigten.

Schlankes Zulassungsverfahren durch eine qualifizierte Anzeigepflicht

Das Ziel des Entwurfes, das Verfahren der Rundfunkzulassung zu verschlanken und zu beschleunigen, wird von den Medienanstalten ausdrücklich begrüßt. Auch wenn der aktuelle Entwurf die Ausnahme des sogenannten Bagatellrundfunks von der Zulassungspflicht vorsieht, bleiben viele der aktuellen Probleme ungelöst. Die Medienanstalten weisen deswegen erneut auf ihren Vorschlag hin, die Zulassung durch eine qualifizierte Anzeigepflicht zu ersetzen. Quantitative Grenzen bergen die Gefahr, durch technologische Entwicklungen überholt zu werden. Hier sollte dringend nachjustiert werden, beispielsweise durch eine Satzungsermächtigung zugunsten der Medienanstalten.

Die gesamte Stellungnahme der Medienanstalten finden Sie untenstehend.

Weitere Informationen über die medienanstalten finden Sie unter www.die-medienanstalten.de.

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