Medieninformation • 56/2019 vom 24.10.2019

Die Gesellschaft darf eine Verrohung in der öffentlichen Diskussion nicht tolerieren

Gemeinsame Erklärung der Gremienvorsitzendenkonferenzen (GVK) von Landesmedienanstalten und ARD

Die Gremienvorsitzenden der ARD und der Landesmedienanstalten haben sich anlässlich ihres jährlichen Treffens im Rahmen der Medientage München mit den Formen und Auswirkungen von Hass in der öffentlichen Kommunikation befasst.

Insbesondere der Ton im Netz, etwa in Teilen der sozialen Medien, hat sich in den vergangenen Jahren massiv verschärft. Dies ist eine gesellschaftliche Entwicklung, der sich gerade auch die Gremien als Vertreter der Allgemeinheit entgegenstellen. Radikalen Wortführern darf nicht erlaubt werden, den öffentlichen Diskurs zu dominieren und mit aggressiver Rhetorik zu einer Verrohung der öffentlichen Kommunikation beizutragen. Die Gremienvorsitzenden begrüßen die Anstrengungen professionell arbeitender Medien auf journalistischer Ebene und die Projekte der Landesmedienanstalten in den Bemühungen um die nachdrückliche Verfolgung strafrechtlich relevanter Sachverhalte.

Dr. Lorenz Wolf, Vorsitzender der ARD-GVK: „Ein wichtiges Korrektiv angesichts sprachlicher und argumentativer Grenzüberschreitungen im Netz ist die Sicherstellung einer sachlichen und ausgewogenen politischen Debatte. Die Programme der ARD leisten dazu ihren Beitrag entlang der gesetzlichen Programmgrundsätze, auf deren Einhaltung die Rundfunkräte zu achten haben. Notwendig ist eine Sensibilisierung der Redaktionen für den Umgang mit Hassrede, etwa mit Hilfe von Fortbildungen und Workshops. Journalistinnen und Journalisten müssen in die Lage versetzt werden, frei von Anfeindungen ihrer Arbeit nachgehen zu können. Justiziable Äußerungen Dritter sollten konsequent geahndet werden. Im Übrigen dürfen sich die Medien nicht – auch nicht indirekt – an einseitigen Verächtlichmachungen beteiligen.“

Prof. Dr. Werner Schwaderlapp, Vorsitzender der GVK der Landesmedienanstalten: „Die Entwicklungen zeigen, dass das Löschen von Hassrede allein nicht reicht. Daher arbeiten seit 2017, ausgehend von Nordrhein-Westfalen, Vertreter von Landesmedienanstalten, Strafverfolgungsbehörden und Medienhäusern in zahlreichen Projekten zusammen mit dem Ziel, eine Rechtsdurchsetzung im Internet zu erleichtern, um so ein deutliches Zeichen gegen Recht- und Rücksichtslosigkeit im Netz zu setzen.“

Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung der ARD und der Medienanstalten vom 24.10.2019

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