Medieninformation • 66/2020 vom 01.10.2020

Vorgehen gegen pornografische Angebote bei Twitter

KJM nimmt Plattform als Host-Provider in die Pflicht

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat am 30.09.2020 in sechs Verfahren zu Profilen auf der Plattform Twitter Verstöße gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) festgestellt. In allen sechs Fällen wird Twitter von den Profilinhabern auch dazu genutzt, pornografische Inhalte zugänglich zu machen. Da die Anbieter diese Inhalte verbreiten, ohne rechtskonform sicherzustellen, dass Kinder und Jugendliche keinen Zugang dazu erhalten, hat die KJM Beanstandungen ausgesprochen und entsprechende Maßnahmen beschlossen. Diese werden nun in vier der Verfahren von der für sie zuständigen Landesanstalt für Medien NRW sowie in zwei der Verfahren von der für sie zuständigen Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH) umgesetzt.

Dr. Marc Jan Eumann, Vorsitzender der KJM: „Twitter hat die nötigen technischen Möglichkeiten, Kinder und Jugendliche vor pornografischen Inhalten zu schützen. Dass diese Möglichkeiten bislang ungenutzt bleiben und Twitter seiner Verantwortung nicht proaktiv nachkommt, ist nicht nachvollziehbar.“ Und weiter: „Da die Profilinhaber aufgrund ihrer Anonymität nicht belangt werden können, nehmen wir nun Twitter als Host-Provider in die Pflicht.“

Dazu Dr. Tobias Schmid, Direktor der Landesanstalt für Medien NRW: „Mit seiner großen Reichweite trägt Twitter auch eine entsprechende gesellschaftliche Verantwortung. Dieser Verantwortung muss die Plattform gerecht werden und den gesetzlich vorgeschriebenen Schutz von Kindern und Jugendlichen umsetzen.“ Bislang habe sich die Twitter International Company jedoch uneinsichtig gezeigt.

Thomas Fuchs, Direktor der der MA HSH ergänzt: „Es geht hier um eine Grundsatzfrage. Frei zugängliche Pornografie ist in Deutschland kein zulässiges Geschäftsmodell – auch nicht auf Twitter.“

Die Medienaufseher sind sich einig: „Wir erwarten, dass Twitter den Bescheiden der Landesmedienanstalten nun umgehend Folge leistet und bei solch offensichtlichen Rechtsverstößen zukünftig deutlich schneller Abhilfe schafft.“

Die Kommission für Jugendmedienschutz ist ein Organ der Landesmedienanstalten und ein Expertengremium aus Vertretern von Bund und Ländern. In Deutschland ist die KJM die zentrale Aufsichtsstelle für den Jugendschutz im privaten Rundfunk und Internet.
Weitere Informationen über die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) und ihre Mitglieder finden Sie hier, Informationen zu den Medienanstalten finden Sie hier.

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