Der Funkfrequenzbereich, der durch die Digitalisierung der Rundfunkübertragung frei geworden ist, wurde 2010 für die breitbandige Internetversorgung sowie für den Mobilfunk (Mobiltelefonie) geöffnet. Die Bundesnetzagentur versteigerte vom 12. April bis zum 20. Mai 2010 Frequenzen in den Bereichen 800 MHz (vormals UHF, 790 MHz bis 862 MHz), 1,8 GHz (bis dahin durch die Bundeswehr genutzt), 2 GHz (ehemalige Quam- und Mobilcom-Lizenzen für UMTS) und 2,6 GHz für den drahtlosen Netzzugang zum Angebot von Telekommunikationsdiensten. Die Zuschläge erhielten die Unternehmen O2, Telekom und Vodafone. Die Frequenzzuteilungen sind bis zum 31. Dezember 2025 befristet.
Digitale Dividende II
Als Digitale Dividende II bezeichnet man in Deutschland die durch die Umstellung von DVB-T auf DVB-T2 frei werdenden Frequenzen. Die Bundesnetzagentur versteigerte vom 27. Mai bis zum 19. Juni 2015 Frequenzen in den Bereichen 700 MHz, 900 MHz, 1.500 MHz und 1.800 MHz. Die Zuschläge erhielten die Unternehmen Telefónica Germany, Telekom Deutschland und Vodafone. Die versteigerten Frequenzen dienen zur Bereitstellung von breitbandigem Internet im Mobilfunk. Ein weiterer Teil der frei werdenden DVB-T-Frequenzen wird vom digitalen terrestrischen Radio DAB+ genutzt.