Die elf Mitglieder des Medienausschusses Mecklenburg-Vorpommern (MAMV) werden von in Mecklenburg-Vorpommern beheimateten Organisationen benannt, wie es im Rundfunkgesetz des Landes heißt. Mit dieser Zusammensetzung wird bei der Aufsicht über den privaten Rundfunk das Prinzip der Staatsferne gewährleistet. Die Amtszeit des Medienausschusses beträgt fünf Jahre.
Die Mitglieder werden laut § 52 Rundfunkgesetz M-V von in Mecklenburg-Vorpommern beheimateten Organisationen entsandt und sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden. Sie üben ihr Amt ehrenamtlich aus. Zu ihren Aufgaben gehören unter anderen: Feststellung und Zuordnung von Übertragungskapazitäten des Rundfunks in M-V; Erteilung, Verlängerung, Rücknahme und Widerruf von Zulassungen für private Rundfunkveranstalter in M-V; Feststellung von Verstößen gegen das Rundfunkgesetz M-V. Außerdem entscheiden sie über zu fördernde Medienkompetenz-Projekte und Bürgermedien im Land.
Die Vorsitzende des MAMV ist seit dem 18. Mai 2022:
Ihre beiden Stellvertreter sind:
Weitere Mitglieder des MAMV sind:
* entsendende Organisation(en) jeweils fett hervorgehoben
** hier: Naturschutzbund Deutschland Landesverband M-V, Landesjagdverband M-V, Landesanglerverband M-V
Für seine praktische Arbeit hat der MAMV drei Fachausschüsse gebildet, die jeweils von einer oder einem Vorsitzenden und jeweils einer Stellvertreterin oder einem Stellvertreter geleitet werden:
Kontakt:
über die Geschäftsstelle des Medienausschusses:
Telefon: (03 85) 5 58 81-16
Fax: (03 85) 5 58 81-30
E-Mail: p.knof@medienanstalt-mv.de