Landesrundfunkzentrale Mecklenburg-Vorpommern
- Anstalt des öffentlichen Rechts -
Bei der Landesrundfunkzentrale Mecklenburg-Vorpommern
ist ab dem 12. März 2010 die Stelle
der Direktorin/des Direktors
zu besetzen.
Die Bewerberin/der Bewerber muss über ausreichende Sachkunde im Rundfunkwesen und der Verwaltung verfügen.
Die Direktorin/der Direktor ist Beamtin/Beamter auf Zeit.
Die Amtszeit beträgt 6 Jahre. Bei einer Wiederwahl kann die Amtszeit bis zu 12 Jahren festgelegt werden. Die Besoldung richtet sich nach Besoldungsgruppe B3 der LBesO M-V.
Dienstsitz ist Schwerin.
Nach § 53 Absatz 1 Nr. 7 Rundfunkgesetz für Mecklenburg-Vorpommern erfolgt die Wahl der Direktorin/des Direktors durch den Landesrundfunkausschuss.
Der derzeitige Amtsinhaber stellt sich zur Wiederwahl.
Ihre Bewerbungen richten Sie bitte mit den üblichen Unterlagen bis zum 15.01.2009
an die
Vorsitzende des Landesrundfunkausschusses
Frau Marleen Janew
Persönlich/Vertraulich
Bleicherufer 1
19053 Schwerin
Bewerbungskosten werden nicht übernommen.