Ausschreibung • 25.10.2019

Abgelaufen AUFGEHOBEN - Öffentliche Ausschreibung nach § 3 Abs. 1 VOL/A

Schwerin, 29.11.2019

Die Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern hebt mit sofortiger Wirkung das Vergabeverfahren Erneuerung der Produktionstechnik für den Offenen Kanal Neubrandenburg (NB-Radiotreff 88,0), welches am 25.10.2019 öffentlich ausgeschrieben wurde, auf. Rechtsgrundlage hierfür ist § 48 Abs. 1 Nr. 4 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO).

Begründung

Am 27.11.2019 – knapp zwei Wochen vor Ablauf der Angebotsfrist – sind uns signifikante Mängel des Vergabeverfahrens aufgezeigt worden. Eine Behebung der Mängel wurde durch die Nachreichung einer Information an die Bieter am 27.11.2019 in Verbindung mit der Möglichkeit, die Angebotsfrist auf Antrag um 7 Tage zu verlängern, versucht. Der Medienausschuss Mecklenburg-Vorpommern, das Entscheidungsgremium der Medienanstalt M-V, entschied jedoch am selben Tag, das Vergabeverfahren aufzuheben und ein neues Vergabeverfahren einzuleiten.

Die Mängel sind im Einzelnen:

  • Die Vergabe bezog sich auf die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil A (VOL/A). Durch das Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Mecklenburg-Vorpommern (Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern - VgG M-V) vom 7. Juli 2011, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Juli 2018, wurde jedoch festgelegt, dass in Mecklenburg-Vorpommern ab 01.01.2019 die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) an Stelle der VOL/A gilt.
  • Das VgG M-V beinhaltet des Weiteren Vorschriften, die in der Ausschreibung nicht beachtet wurden:
    • Hauptzuschlagskriterium war der Preis. Laut § 7 VgG M-V ist jedoch dem wirtschaftlichsten Angebot der Zuschlag zu erteilen. Hierfür sind auch Lebenszykluskosten wie etwa Unterhalts-, Wartungs- und Betriebskosten zu berücksichtigen.
    • Es fehlte die Maßgabe bzgl. des Mindest-Stundenentgeltes. Laut § 9 Abs. 4 VgG M-V dürfen Aufträge nur an Unternehmen vergeben werden, wenn diese sich durch Erklärung gegenüber dem Auftraggeber verpflichten, ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung ein Mindest-Stundenentgelt von 10,07 Euro (brutto) zu zahlen.
    • Es fehlte die Maßgabe, dass der Auftraggeber nach § 10 VgG M-V Kontrollen zur Einhaltung des Mindest-Stundenentgeltes durchführen sowie Sanktionen bei schuldhaftem Verstoß gegen das Mindest-Stundenentgelt verhängen kann.
    • Es fehlte die Festlegung, dass nach § 11 VgG M-V auf die Einhaltung der in den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization - ILO) festgelegten Mindeststandards bzgl. der Waren, die Gegenstand der zu vergebenden Leistung sind, hingewirkt werden muss.

Neues Verfahren

Die Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern beabsichtigt weiterhin den Auftrag zu vergeben. Aus diesem Grund ist ein neues Vergabeverfahren mit in wenigen Punkten konkretisierter Leistungsbeschreibung für die erste Dezemberhälfte 2019 geplant. Die Nachweise der Vor-Ort-Besichtigungen werden auch für das neue Verfahren anerkannt.

 



Schwerin, den 25.10.2019

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Medienanstalt M-V (MMV) beabsichtigt, die oben genannten Leistungen zu den anliegenden Bewerbungsbedingungen zu vergeben. Wir bitten Sie hiermit um Abgabe Ihres Angebotes.

Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist bei der Vergabestelle eingegangen sind. Fragen zur Ausschreibung sind per E-Mail mit Anforderung einer Lesebestätigung zu richten an:

Florian Steffen
Referent für Öffentlichkeitsarbeit und Technik
f.steffen@medienanstalt-mv.de

Mündliche Anfragen werden nicht beantwortet.

Über eingehende Bieterfragen und die entsprechenden Antworten werden alle Bieter über die Vergabeplattform sowie die Webseite der Medienanstalt M-V informiert.

Vergabeart:

Öffentliche Ausschreibung

Angebotsfrist:

09.12.2019, 12 Uhr 16.12.2019, 12 Uhr
Durch Änderung signifikanter Details der Vergabe am 27.11.2019 wurde die Möglichkeit eröffnet, die Angebotsfrist auf Antrag um 7 Tage zu verlängern. Ein solcher Antrag ist am 27.11.2019 eingegangen, daher gilt als neue Angebotsfrist der 16.12.2019, 12 Uhr.

Vergabestelle:

Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern
Bert Lingnau, Direktor
Bleicherufer 1
19053 Schwerin

Vertragsgegenstand:

Erneuerung der Produktionstechnik für den Offenen Kanal Neubrandenburg (NB-Radiotreff 88,0). Näheres regelt die Leistungsbeschreibung.

Aktenzeichen:

ProdTech_OK_NB_2019

Bindefrist:

09.01.2020, 24 Uhr

Nebenangebote:

sind nur bei gleichzeitiger Abgabe eines Hauptangebotes zugelassen.

Rechtliche Grundlage:

§ 3 Abs. 1 VOL/A

Vertragsbedingungen:

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), zusätzliche Allgemeine Vertragsbedingungen dürfen der VOL/B nicht widersprechen.

Zuschlagskriterien:

Die Wirtschaftlichkeit wird auf Grundlage der Kriterien Preis (70 %) sowie Referenzen, Service, Qualifikation, Regionalität und Umweltschutz (zusammen 30 %) ermittelt. Die genaue Gewichtung wird in der Wertungsmatrix (Anlage 3) erläutert.

Nicht berücksichtigte Angebote:

Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bewerber den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 19 VOL/A 2009).

Übermittlung der Angebote:

postalisch

Form, in der die Angebote einzureichen sind:

Das Angebot ist in einem verschlossenen Umschlag an die Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern, Bleicherufer 1, 19053 Schwerin zu senden bzw. beim Auftraggeber in den Briefkasten einzuwerfen. Der Umschlag hat deutlich den Vermerk „ProdTech_OK_NB_2019“ zu enthalten.


Bitte beachten Sie auch unsere Datenschutzerklärung unter https://medienanstalt-mv.de/allgemeines/datenschutz.html, speziell den Abschnitt Kontakt per E-Mail.

Mit freundlichen Grüßen
Bert Lingnau
Direktor der MMV
 

Anlagen

Ausschreibung
Anlage 1: Leistungsbeschreibung 191023
Anlage 1.1: Preisblatt 191023
Anlage 1.2: Prinzipschaltbild 190819
Anlage 1.3: Grundriss NB-Radiotreff 88,0
Anlage 2: Liefer- und Leistungsbedingungen
Anlage 3: Wertungsmatrix

 

 


Bieterfragen

  1. Bei der Durchsicht des Leistungsverzeichnisses ist uns aufgefallen, dass eine USV (Unterbrechungsfreie Stromversorgung) weder angefragt noch als Beistellung aufgeführt wird. Dürfen wir davon ausgehen, dass die bauseits vorhandene USV weiterverwendet wird?

Antwort: Eine USV (APC Smart-UPS RT 3000) wird beigestellt. Sie soll bei Stromausfall den Sendebetrieb für eine gewisse Zeit aufrecht erhalten.

  1. Der Leistungsbeschreibung ist zu entnehmen, dass u. a. auch die Geräte der Firma Divicon durch den AN zu demontieren und anschließend wieder zu installieren sind. Außerdem sollen diese Geräte für den temporären Sendebetrieb in der Umbauphase an anderer Stelle in Betrieb genommen werden. Aus unserer Erfahrung mit anderen Drittfirmen aus diesem Bereich wissen wir, dass es oft nicht gestattet ist, deren Geräte „anzufassen“, weil anderenfalls jegliche Gewährleistung o.ä. entfällt. Könnten Sie uns eventuell einen Ansprechpartner von Divicon nennen, damit wir dies vorab klären können?

Antwort: Den Ansprechpartner von DIVICON erhalten Sie aus Datenschutzgründen direkt bei:

Florian Steffen
Referent für Öffentlichkeitsarbeit und Technik
f.steffen@medienanstalt-mv.de

Es wurden im Zeitraum 14.11.2019 bis 20.11.2019 drei weitere Bieterfragen gestellt:

Bieterfrage Nr. 3 vom 14.11.2019
Die Sendetechnik der DIVICON MEDIA HOLDING GmbH darf nur von DIVICON selbst umgesetzt werden. Hierfür kalkuliert DIVICON eine Pauschale von 690,00 € zzgl. MwSt. (exkl. Kost und Logis) pro Tag. Sollten diese Aufwände Bestandteil unseres Angebotes sein, oder werden Sie dies direkt mit DIVICON verhandeln?

Antwort
Diese Arbeiten werden durch uns und auf unsere Kosten bei der Firma DIVICON beauftragt. Damit diese Arbeiten termingerecht beauftragt werden können, hat eine enge zeitliche Abstimmung zwischen dem zukünftigen Auftragnehmer und der Medienanstalt M-V zu erfolgen.

Bieterfrage Nr. 4 vom 15.11.2019
Für die Schnittplätze ist folgende Position angefragt: 5x Edit Desk, Sitzmöbel rollbar. Leider enthält die Leistungsbeschreibung keine weiteren Informationen über diese Position. Bitte beschreiben sie die Maße, Oberflächenbeschaffenheit und Design der Tische. Soll die Ausführung den Möbeln in den Sendestudios entsprechen? Bitte geben sie auch weitere Informationen zu den Sitzmöbeln.

Antwort
Bitte bieten Sie Tische mit den Maßen 1600 x 600 mm (B x T) und einer Tischplattenhöhe von ca. 720 mm an. Die Tische sollen über Untertischbefestigungen für PC und Kabel verfügen. Die Oberfläche soll zu den Studiomöbeln passen.
Als Sitzmöbel bieten Sie bitte einfache aber robuste Bürostühle ohne Armlehnen an. Sie sollen rollbar und mit einem schwarzen Stoffbezug ausgestattet sein.

Bieterfrage Nr. 5 vom 20.11.2019
In den Liefer- und Leistungsbedingungen unter 4.2 sind die Zahlungsziele wie folgt angegeben:

30 % nach Zuschlagserteilung
40 % nach Inbetriebnahme
15 % nach erfolgter Abnahme
5 % 24 Monate nach erfolgter Abnahme

Dies sind in Summer allerdings nur 90%.

Antwort
Hier ist uns ein Fehler unterlaufen. Korrekt muss es heißen:
30 % nach Zuschlagserteilung
50 % nach Inbetriebnahme
15 % nach erfolgter Abnahme
5 % 24 Monate nach erfolgter Abnahme

Die Veröffentlichung der Bieterfragen Nr. 3 bis Nr. 5 mit entsprechenden Antworten erfolgte am 21.11.2019.


Bieterinformation vom 27.11.2019

Bitte beachten Sie folgende Änderungen und Ergänzungen:

  1. Da seit 01.01.2019 die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) auch in Mecklenburg-Vorpommern gilt, unterliegt die vorliegende Vergabe nicht nach der VOL/A, sondern der UVgO. Die Vergabeart ist eine Öffentliche Ausschreibung nach § 9 UVgO.
  1. Für die Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern gilt das Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (VgG M-V). Dieses regelt in § 9 Abs. 4, dass nur Aufträge an Unternehmen vergeben werden dürfen, wenn diese sich durch Erklärung gegenüber dem Auftraggeber verpflichten, ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung ein Mindest-Stundenentgelt von 10,07 Euro (brutto) zu zahlen.
  1. Nach § 7 VgG M-V ist der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen. Das in der Wertungsmatrix angegebene Kriterium „Preis“ (Wertung 70 %) beinhaltet daher die Gesamtkosten für den Auftraggeber über eine Laufzeit von 5 Jahren. Die Gesamtkosten bestehen aus Angebotspreis und Lebenszykluskosten nach § 7 Abs. 4 VgG M-V. Der Lebenszyklus wird festgesetzt auf 5 Jahre für IT-Technik, 10 Jahre für das Mischpultsystem und 3 Jahre für alle anderen Positionen. Hierzu ist es notwendig, die durchschnittliche Leistungsaufnahme aller Geräte anzugeben.
  1. Die in Antwort auf die Bieterfrage Nr. 1 genannte USV (APC Smart-UPS RT 3000) ist bereits vorhanden und soll weiter genutzt werden.

Da die Punkte 1 bis 3 dieser Bieterinformation einen signifikanten Einfluss auf die Angebotserstellung haben, kann die Angebotsfrist auf Antrag um 7 Tage verlängert werden. Anträge hierzu müssen bis zum 04.12.2019 12 Uhr postalisch oder per E-Mail (info@medienanstalt-mv.de, bitte Lesebestätigung anfordern) bei der Medienanstalt M-V eingegangen sein.

 


Bieterinformation Nr. 2 vom 27.11.2019

Bitte beachten Sie folgende Änderung:

Da ein Antrag auf Verlängerung der Angebotsfrist um 7 Tage gestellt wurde, wird die Angebotsfrist auf den 16.12.2019 um 12 Uhr festgesetzt.

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