Medieninformation • 17/2018 vom 27.03.2018

Live-Streaming auf Twitch & Co: Telemedium oder Rundfunk?

Kommission für Zulassung und Aufsicht veröffentlicht neue Checkliste zur Einordnung von Streaming-Angeboten im Internet und bietet erstmals online Formulare zum Abruf an

Bewegtbildinhalte im Netz sind so beliebt wie nie zuvor. Dazu zählen nicht nur soziale Netzwerke wie Facebook, YouTube und Instagram, sondern auch Live-Streams auf Twitch & Co. Wer im Internet streamt, sollte wissen, ob er hierfür eine Rundfunklizenz benötigt. Als erste Orientierung bieten die medienanstalten seit 2011 eine dynamische Checkliste für Veranstalter von Web-TV an. Eine überarbeitete Version richtet sich nun explizit an Streaming-Anbieter und verspricht die Kommunikation rund um Lizenzfragen weiter zu erleichtern.

Ab wann brauche ich eine Lizenz?

Was Rundfunk ist, legt § 2 Absätze 1 und 3 des Rundfunkstaatsvertrages fest. Dabei wird nicht unterschieden zwischen klassischen Angeboten, wie Fernsehen, oder Streams im Internet. Für die Anbieter ist es darum oft schwer einzuschätzen, ob es sich um zulassungspflichtigen Rundfunk oder noch um zulassungsfreies Telemedium handelt. Als Faustregel gilt, dass Angebote auf Abruf („on-Demand“), wie Videos auf YouTube, rechtlich als Telemedien gelten und keiner Rundfunkzulassung bedürfen.

Die nun aktualisierte Checkliste der Medienanstalten hilft bei einer ersten rechtlichen Einordnung. Als Antragsformulare für die Zulassungvon Streaming-Angeboten werden zukünftig zwei Formulare zur Verfügung stehen: für natürliche und juristische Personen.
Die ZAK-Vorsitzende Cornelia Holsten betonte: „Unser Ziel ist es, für alle Anbieter Klarheit und Fairness zu schaffen. Mittelfristig  führt kein Weg an neuen gesetzlichen Regelungen vorbei, die auf die veränderten Marktgegebenheiten Rücksicht nehmen müssen, beispielsweise durch Einführung einer qualifizierten Anzeigepflicht anstelle einer Zulassung. Solange der Gesetzgeber hier nicht tätig wird, versuchen wir den Umgang mit den vorhandenen Regeln für die Anbieter so unkompliziert wie möglich zu gestalten.“

Die Checkliste und die Antragsformulare finden Sie unter der Rubrik Zulassung auf dieser Internetseite.

Wer unsicher ist, ob sein Angebot lizenzpflichtig ist, kann sich außerdem kostenlos von der zuständigen Landesmedienanstalt im jeweiligen Bundesland beraten lassen.

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