Vorstellung des 6. Konzentrationsberichts der KEK – Zukunft des Medienkonzentrationsrechts
Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) hat am 11. Dezember 2018 in Berlin ihren 6. Bericht über die Entwicklung der Konzentration und Maßnahmen zur Sicherung der Meinungsvielfalt im privaten Rundfunk in Deutschland veröffentlicht. Der Bericht liefert Fakten und Analysen zu Medienmärkten und Veranstaltergruppen und zeigt den Reformbedarf des geltenden Medienkonzentrationsrechts auf.
Der KEK-Vorsitzende Prof. Dr. Georgios Gounalakis stellte die zentralen Ergebnisse des Berichts vor.
Vielfalt und Konzentration im Fernsehmarkt
• Die deutsche Fernsehlandschaft ist von einer großen Anbietervielfalt geprägt: Im 1. Halbjahr 2018 waren 21 öffentlich-rechtliche und 169 private Fernsehprogramme mit einer bundesweiten Zulassung auf Sendung, außerdem Teleshoppingsender und Programme mit ausländischen Lizenzen sowie mehr als 200 regionale bzw. lokale Programme.
• Insbesondere Zielgruppensender und Pay-TV-Angebote gewinnen an Bedeutung; damit setzt sich die seit langem zu beobachtende Fragmentierung des Fernsehmarktes fort.
• Drei große Veranstaltergruppen teilen sich nach wie vor den deutschen Fernsehmarkt: der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit einem Gesamtzuschaueranteil im Jahr 2017 von 46,7 %, die Mediengruppe RTL Deutschland mit 23,2 % und die ProSiebenSat.1 Media SE mit 17,8 % Zuschaueranteil; auf die restlichen Sender entfiel ein Zuschaueranteil von insgesamt 12,3 %.
Entwicklung der Hörfunk- und Pressemärkte
• Im Hörfunk dominieren laut Medienvielfaltsmonitor die öffentlich-rechtlichen Programme der ARD den Markt mit einem Marktanteil von 55 %, größter privater Anbieter ist die RTL Group mit einem Marktanteil von 7 % vor Regiocast mit 4 % und Müller Medien mit 3 %.
• Im Bereich der Tageszeitungen, der Programmzeitschriften und der Publikumspresse ist eine hohe Konzentration mit nur wenigen Verlagen mit hohen Auflagenzahlen zu verzeichnen.
• Auflagen- und Umsatzzahlen sind in allen Gattungen weiterhin rückläufig. Personalabbau, Zusammenlegung von Redaktionen und externer Bezug von Inhalten sind die Folge. Damit schwindet die publizistische Vielfalt. Dies betrifft nicht nur die Printprodukte der Verlage, sondern auch die mit diesen verbundenen Onlineportale und Apps.
Wettbewerb um Fiction- und Sportrechte
• Im Bereich des Rechtehandels hat sich der Wettbewerb um Bewegtbild-Rechte durch neue Anbieter und Plattformen, wie die Sport-Streaming-Plattform DAZN und Serien- und Film-Streaming-Dienste wie Amazon Prime Video und Netflix verschärft. Auch YouTube, Facebook und Apple bauen ihre professionellen Videoangebote aus.
• Im Sportsektor haben die steigenden Rechtepreise zu einer Verlagerung wichtiger Sportwettbewerbe ins Pay-TV geführt. Pay-TV-Marktführer Sky Deutschland musste dabei (Teil-)Rechteverluste an das zum US-amerikanischen Discovery-Konzern gehörige Eurosport-Netzwerk und DAZN hinnehmen. Dies führt im Ergebnis zwar zu mehr Anbietervielfalt, aber auch zu erhöhten Kosten und Aufwand für die Nutzer.
• Von der gestiegenen Nachfrage nach fiktionalen Inhalten profitiert die Film- und Fernsehwirtschaft. Zur Finanzierung hochwertiger fiktionaler Inhalte gehen Privatsender und öffentlich-rechtliche Sender, Streaming-Dienste, Telekommunikationskonzerne und Produktionsunternehmen auf nationaler und internationaler Ebene vermehrt Kooperationen ein.
• Die traditionellen US-amerikanischen Medienkonzerne versuchen, durch Großfusionen mit dem Wachstum der Plattform- und Technologiekonzerne Schritt zu halten und gründen eigene Streaming-Dienste. Die Fusionen AT&T/Time Warner, Disney/Twenty-First Century Fox und Comcast/Sky lassen erhebliche Auswirkungen auf den US-amerikanischen Medienmarkt und auf den internationalen Beschaffungsmarkt für Programmrechte erwarten.
Neue Machtverhältnisse im Internet
• Das Meinungsbildungsgewicht der Onlinemedien steigt kontinuierlich, während das des klassischen Fernsehens sinkt.
• Die Medienunternehmen sind der enormen Wettbewerbsmacht der großen internationalen Plattform-Konzerne, insbesondere Google, Facebook und Amazon, ausgesetzt. Sie sind gezwungen, ihre Geschäftsstrategien entsprechend anzupassen, was oftmals zulasten ihres klassischen publizistischen Kerngeschäfts geht.
• Durch den Verlust ihres Monopols als Gatekeeper und die Verlagerung ihrer Aktivitäten in nicht-publizistische und politisch irrelevante Bereiche verlieren die traditionellen Medienunternehmen relativ an Meinungsmacht.
• Intermediäre gewinnen an Meinungsmacht. Durch algorithmische Selektion und Techniken der strategischen Kommunikation können sie ein erhebliches Meinungsmachtpotenzial erlangen.
• Auch nicht-publizistische Akteure mit politischer Relevanz nehmen über das Internet Einfluss auf die Meinungsbildung.
• Die rundfunkrechtliche Konzentrationskontrolle ist nicht geeignet, vielfaltsgefährdenden Entwicklungen im Onlinebereich wirksam zu begegnen.
Breite Zustimmung für ein Gesamtmarktmodell
• Gounalakis mahnte erneut die zeitnahe Einführung eines Gesamtmeinungsmarktmodells an. Angesichts des fundamentalen Wandels der Medienlandschaft und der veränderten Mediennutzung erscheine die auf das Fernsehen fokussierte Konzentrationskontrolle als Relikt aus analogen Zeiten. Ein neues Medienkonzentrationsrecht müsse auf folgenden Grundpfeilern aufbauen:
• Effektive Vielfaltsicherung ist negativ abwehrend und positiv gestaltend anzulegen und am Verfassungsgebot des Art 5 Abs. 1 GG auszurichten.
• Präventiver Schutz vor Gefährdungen für die publizistische Vielfalt und die Gewährleistung kommunikativer Chancengleichheit ist notwendig.
• Das neue Konzept muss fernsehunabhängig als Gesamtmarktmodell unter Einschluss aller meinungsbildenden Medienmärkte sein.
• Der Medienvielfaltsmonitor zur Messung und Gewichtung der verschiedenen Medienteilmärkte muss fortentwickelt und gesetzlich verankert werden.
• Aufgreif- und Interventionsschwellen müssen gesamtmarktorientiert deutlich unter die Schwellen des § 26 Abs. 2 RStV herabgesetzt werden und dürfen nicht länger fernsehzentriert sein.
Über Reformbedürftigkeit und Konzeption der Vielfaltsicherung diskutierten Gounalakis und die Teilnehmer der Konferenz im Anschluss mit Dr. Harald Flemming, Geschäftsführer des VAUNET. Flemming schloss sich der Forderung der KEK nach einem Gesamtmarktmodell an. Das geltende Medienkonzentrationsrecht sei anachronistisch. Meinungsbeeinflussung erfolge über viele Kanäle; das Recht müsse hier einen präventiven Ordnungsrahmen schaffen.
Auch die kurzfristig verhinderte Staatssekretärin und Bevollmächtigte des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und für Europa, für Medien und Digitales, Heike Raab, hob in einer Videobotschaft die Bedeutung eines Medienkonzentrationsrechts der Zukunft hervor. Plattformen, Intermediäre und crossmediale Zusammenschlüsse, wie etwa Log-In-Allianzen von großen privaten Anbietern und Online-Plattformen, seien im Hinblick auf Meinungsmacht und Vielfaltsicherung neu zu beleuchten. Man werde „am Ball bleiben“ und mit der KEK als Berater die Diskussion in der Rundfunkkommission der Länder fortführen.
Der Bericht enthält neben den ausführlichen Darstellungen auch Kurzübersichten zu Konzentrationsentwicklungen, Märkten und Unternehmen.
Eine PDF-Version des 6. Konzentrationsberichts der KEK ist in Kürze auf der Website der KEK abrufbar.
Weitere Informationen über die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) und ihre Mitglieder finden Sie hier, Informationen zu den Medienanstalten finden Sie hier.
Quelle: KEK-Pressemitteilung vom 11.12.2018