Medieninformation • 5/2019 vom 01.02.2019

radio B2 erhält weiteres Sendegebiet in M-V

Schlagerprogramm darf nun auch von Ahrenshoop aus verbreitet werden

Das Schlagerprogramm von radio B2 darf ab dem 1. März 2019 auch in der Region Fischland-Darß-Zingst und an der dortigen südlichen Boddenküste verbreitet werden.

Der Medienausschuss Mecklenburg-Vorpommern, das Entscheidungsgremium der Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern, hat auf seiner Sitzung 30. Januar 2019 beschlossen, dass der radio B2 GmbH (Berlin) die terrestrische UKW-Übertragungskapazität 103,3 MHz/0,63 kW (Senderstandort Ahrenshoop) zugewiesen wird.

Zugleich beschloss der Medienausschuss, die Zulassung der radio B2 GmbH zur Veranstaltung und Verbreitung eines 24-stündigen kommerziellen lokalen/regionalen Hörfunkprogramms (Vollprogramm) über UKW in Mecklenburg-Vorpommern, die sich bisher auf die Stadtgebiete Schwerin, Rostock, Wismar, Greifswald und Stralsund bezog, um die Region Fischland-Darß-Zingst und südliche Boddenküste zu erweitern.

Die radio B2 GmbH kann somit ihr Schlagerprogram bis zum 31.08.2026 von Ahrenshoop aus verbreiten.

Hintergrund
Am 19. Oktober 2018 hatte die Medienanstalt M-V die technische Übertragungskapazität im UKW-Band mit der Frequenz 103,3 MHz MHz (Senderstandort: Ahrenshoop) für die Region Fischland-Darß-Zingst und südliche Boddenküste ausgeschrieben. Zuvor war von dort aus das Programm Radio Paradiso (Zulassungsnehmer: Evangelischer Presseverband Norddeutschland GmbH) gesendet worden, jedoch zum 30. September 2018 aus wirtschaftlichen Gründen eingestellt worden. Auf die dann erfolgte Ausschreibung bewarb sich nur die radio B2 GmbH aus Berlin.

Zurück

Schließen