Medieninformation • 54/2019 vom 02.10.2019

Aktualisierte Jugendschutzrichtlinien ab 15.10.2019 in Kraft

Am 15. Oktober 2019 treten die überarbeiteten Richtlinien der Landesmedienanstalten zur Gewährleistung des Schutzes der Menschenwürde und des Jugendschutzes (Jugendschutzrichtlinien – JuSchRiL) in Kraft. Die KJM hat die Jugendschutzrichtlinien in der aktuell geltenden Fassung aus dem Jahr 2005 redaktionell und inhaltlich überarbeitet. Als Auslegungsgrundsätze tragen sie in der Prüfpraxis zu einer einheitlichen Rechtsanwendung und länderübergreifenden Spruchpraxis bei.

Die aktualisierten Jugendschutzrichtlinien sind auf der Webseite der KJM abrufbar: https://kjm-online.de/service/rechtsgrundlagen

Die Kommission für Jugendmedienschutz ist ein Organ der Landesmedienanstalten und ein Expertengremium aus Vertretern von Bund und Ländern. In Deutschland ist die KJM die zentrale Aufsichtsstelle für den Jugendschutz im privaten Rundfunk und Internet.

Weitere Informationen über die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) und ihre Mitglieder finden Sie hier, Informationen zu den Medienanstalten finden Sie hier.

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