Medieninformation • 46/2020 vom 15.06.2020

Freie UKW-Frequenz zu vergeben

Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern schreibt UKW-Übertragungskapazität für Stadtgebiet Rostock aus.

Die Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern (MMV) schreibt eine technische Übertragungskapazität im UKW-Band mit der Frequenz 105,6 MHz/0,2 kW (Senderstandort: Rostock-Toitenwinkel) für das Stadtgebiet Rostock für die Veranstaltung eines privaten Hörfunkprogramms von täglich 24 Stunden Sendedauer aus.

Die neue Ausschreibung wird möglich, weil die bisherige Lizenzinhaberin, die JazzRadio Deutschland GmbH & Co. KG, ihr Programm JazzRadio 105,6 dort nicht mehr verbreiten wollte und den Widerruf der Zuweisung beantragte. Diesem Antrag gab der Medienausschuss Mecklenburg-Vorpommern auf seiner Sitzung am 27. Mai 2020 mit Wirkung ab dem 1. Juni 2020 statt.

Bewerbungen für die frei gewordene UKW-Frequenz sind bis zum 31. Juli 2020, 12 Uhr, an die Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern in Schwerin zu richten.

Den genauen Ausschreibungstext finden Sie auf der Homepage der Medienanstalt M-V unter https://medienanstalt-mv.de/aktuelles/ausschreibungen/99-ausschreibung-einer-ukw-frequenz-fuer-rostock.html.

 

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