Medieninformation • 63/2020 vom 21.09.2020

KJM aktualisiert Aufsichtskriterien für Rundfunk und Telemedien

Beurteilungsmaßstäbe an neue Phänomene und Sachverhalte angepasst

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat ihre „Kriterien für die Aufsicht im Rundfunk und in den Telemedien“ aktualisiert. Mit der Überarbeitung des Dokuments reagiert das Gremium insbesondere auf die gestiegene Bedeutung von Online-Spielen und Influencer-Marketing. So berücksichtigen die aktualisierten Kriterien mit den neu aufgenommenen Aspekten „Exzessive Nutzung“ und „Immersion“, dass Gaming Disorder oder Online-Spielsucht seit Juni 2019 in den Katalog der Krankheiten (ICD-11) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) aufgenommen wurde. Das Risiko, dass Influencerinnen und Influencer gezielt die Unerfahrenheit von Minderjährigen im Marketing ausnutzen, ist in das Kapitel „Werbung und Teleshopping“ eingeflossen.

Der KJM-Vorsitzende, Dr. Marc Jan Eumann, erklärt hierzu: „Im Interesse von Kindern und Jugendlichen ist es unser Anspruch, immer auf der Höhe der Zeit zu sein und alle bestehenden Risiken bestmöglich zu adressieren. Der Aktualisierung der Kriterien kommt somit für die Aufsichtstätigkeit unseres Gremiums eine zentrale Bedeutung zu. Das Dokument spiegelt zugleich die große Erfahrung der KJM wider.“

Die Aufsichtskriterien bilden die gegenwärtigen Problemlagen und Diskussionen über Medieninhalte ab, wobei Ergebnisse der Medienwirkungsforschung sowie medienrechtliche Positionen berücksichtigt werden. Mit der Veröffentlichung der Kriterien macht die KJM ihre Beurteilungsmaßstäbe nachvollziehbar und legt die Grundlagen ihrer Entscheidungen offen. In diesem Sinne können sie auch den anerkannten Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle, Jugendschutzbeauftragten und der interessierten Öffentlichkeit als Orientierungshilfe dienen. Das aktualisierte Dokument ist ab sofort online abrufbar unter:
https://www.kjm-online.de/publikationen/pruefkriterien

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