Influencer müssen Werbung deutlicher kennzeichnen
Schwerpunktanalyse der Landesmedienanstalten zu Werbekennzeichnung auf Instagram zeigt Verbesserungspotenzial
Black Friday und Cyber Monday wurden auch in diesem Jahr wieder intensiv für Online-Rabattaktionen mit Influencern genutzt. Die Landesmedienanstalten, die für die Aufsicht über die Einhaltung der Internet-Werberegeln zuständig sind, haben daher Ende November eine Schwerpunktanalyse zur Werbekennzeichnung auf Instagram durchgeführt. Dabei wurde insbesondere auf die Kennzeichnung von Rabattcodes in Instagram-Stories geachtet.
Insgesamt wurden 1.334 Influencer durch die Landesmedienanstalten gesichtet. Dabei wurden bei 210 Influencern Verstöße festgestellt. Bei 77 Angeboten war keine Werbekennzeichnung vorhanden, bei 118 Beiträgen/Stories war die Kennzeichnung von Rabattcodes nicht ausreichend oder schlecht sichtbar. In weiteren Fällen wurde auf ein fehlendes Impressum, Werbelinks im Profil und andere werberechtliche Auffälligkeiten hingewiesen.
Werbliche Instagram-Stories waren teilweise nur vereinzelt oder schlecht gekennzeichnet. Notwendig ist die Kennzeichnung jeder Slide, sofern eine Kooperation zu Grunde liegt. Außerdem muss die Werbekennzeichnung auch erkennbar sein.
Dr. Anja Zimmer, Koordinatorin des Fachausschusses 1 Regulierung der Medienanstalten: „Die Schwerpunktanalyse zeigt, dass Influencer in der Regel bemüht sind, Werbung zu kennzeichnen. Trotzdem ist bei vielen Angeboten noch Luft nach oben, die Kennzeichnungen bleiben schlecht sichtbar oder versteckt. Hier muss das Bewusstsein der Anbieter für Transparenz und eine eindeutige Kennzeichnung geschärft werden. Für Nutzerinnen und Nutzer ist es wichtig, dass Werbung als solche klar erkennbar ist."
Im Leitfaden Werbekennzeichnung bei Social-Media-Angeboten finden Influencer grundlegende Hilfestellungen und Regelungen zur Werbekennzeichnung. Die Ergebnisse der Schwerpunktanalyse können hier abgerufen werden.
Weitere Informationen über die medienanstalten finden Sie unter: www.die-medienanstalten.de