Medieninformation • 32/2021 vom 29.03.2021

Neue Perspektiven für eine konvergente, staatsferne Medienaufsicht in digitaler Medienrealität

Medienanstalten veröffentlichen Jahrbuch 2020

Wie ein Brennglas hat die Corona-Pandemie die Bedeutung einer vielfältigen Medienlandschaft für das Funktionieren unserer Demokratie vor Augen geführt. Das jetzt veröffentlichte Jahrbuch 2020 der Medienanstalten gibt eine Übersicht über ein außergewöhnliches Jahr, seit dem Antenne Bayern, Bild Digital Live TV, RTL und Google, Twitter & Co. eine Gemeinsamkeit haben: die Landesmedienanstalten als medienrechtliche Aufsicht und Hüter von Medien- und Meinungsvielfalt in Deutschland.

Programm- und Werbeverstöße im klassischen TV
Auch wenn sich im Jahr 2020 ein Teil der Aufsichtstätigkeit auf Telemedien verlagert hat, zeigen die festgestellten Verstöße im klassischen Fernsehbereich, dass hier weiterhin Regulierungsbedarf besteht.

Zunehmende Relevanz journalistischer Informationen im Internet
Mit Beginn der Pandemie hat das Informationsbedürfnis über alle Mediengattungen hinweg deutlich zugenommen. Dieses wird vor allem im Internet gestillt und die Relevanz journalistischer Inhalte und Meinungsäußerungen, die über soziale Netzwerke und Online-Plattformen verbreitet werden, nimmt kontinuierlich zu.

Medienstaatsvertrag erweitert Aufsichtspflichten
Es ist daher richtig und wichtig, dass der seit November 2020 geltende Medienstaatvertrag den Medienanstalten neue Aufsichtspflichten über Medienintermediäre, Plattformen und Telemedien übertragen hat. Die damit verbundenen Arbeiten der Satzungserstellung und die Anpassung der Aufsichtsprozesse wurden entschlossen angegangen. Die Satzungen werden in 2021 in Kraft treten.

Perspektiven für eine konvergente Medienaufsicht in Europa
Die Aktivitäten der Medienanstalten vor allem im Bereich der grenzüberschreitenden Rechtsdurchsetzung haben gezeigt, dass weitere Weichen zu stellen sind, um den Schutz der Jugend, der Menschenwürde und der Medienvielfalt effektiv durchzusetzen. Bei der Suche nach Lösungen blicken die Medienanstalten auch nach Europa und zur EU-Kommission. Deren Initiativen im Rahmen des European Digital Services Act und des European Markets Acts bieten die Chance, Verantwortlichkeiten und Verfahren so zu definieren, dass medienrechtliche Besonderheiten im europäischen Digitalraum sichergestellt werden können und eine staatsferne Medienaufsicht zu stärken.

Dazu und zu den weiteren vielfältigen Aspekten der Arbeit der 14 Landesmedienanstalten sowie deren länderübergreifender Zusammenarbeit in den gemeinsamen Gremien und Kommissionen liefert das Jahrbuch 2020 detaillierte Informationen und ist hier abrufbar.

Weitere Informationen über die medienanstalten finden Sie hier.

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