Medieninformation • 101/2021 vom 25.11.2021

ZAK qualifiziert Google News Showcase als Medienplattform und Benutzeroberfläche

Medienanstalten überprüfen die Einhaltung von Transparenzvorgaben für ein Mehr an Schutz für Nutzerinnen und Nutzer im Netz

Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) hat heute die medienrechtliche Qualifizierung des Dienstes „Google News Showcase“ als Medienplattform und Benutzeroberfläche beschlossen. Diese Entscheidung verpflichtet den Anbieter zur Sicherstellung der Bestimmungen des Medienstaatsvertrags (MStV). Neben der Einreichung einer Anzeige hat er allem voran einen diskriminierungsfreien und chancengleichen Zugang für Inhalteanbieter zu gewährleisten. Ebenso sind die Grundsätze für die Auswahl und Präsentation von Angeboten und Inhalten transparent zu machen. Die förmliche Qualifizierung als Medienplattform und Benutzeroberfläche verschafft Rechtssicherheit darüber, welche Verpflichtungen vom Anbieter zu beachten und von den Medienanstalten im Rahmen ihrer Aufsichtspraxis zu überprüfen sind.

Medienplattformen und Benutzeroberflächen werden immer zentraler für die Auffindbarkeit von Medieninhalten und damit für die Sicherstellung von Meinungsvielfalt in der konvergenten Medienwelt.

„Die Entscheidung ist ein wichtiger Schritt im Praxistest der neuen Bestimmungen des Medienstaatsvertrags. Unsere Feststellungen zur Qualifizierung von Google News Showcase klären offene Fragen insbesondere mit Blick auf die Abgrenzung von Medienintermediären und Medienplattformen und festigen den gesetzgeberischen Wunsch, einen besseren Schutz der Nutzerinnen und Nutzer im Netz zu etablieren. Den Medienanstalten ist es wichtig, in diesem Sinne Rechtssicherheit für alle Seiten zu erzielen“, kommentiert Dr. Wolfgang Kreißig, Vorsitzender der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) und der ZAK, die heutige Entscheidung.

„Mehr Transparenz über die Funktionsweise von Medienplattformen und Benutzeroberflächen führt zu mehr Orientierung und Klarheit. Die Entscheidung ist ein eindeutiges Zeichen – gerade auch im Sinne der Nutzerinnen und Nutzer: Wir fordern von allen nationalen, wie von internationalen Anbietern Transparenz ein, wenn ihre Angebote zur Nutzung in Deutschland bestimmt sind“, ergänzt Dr. Thorsten Schmiege, Koordinator des Fachausschusses Netze, Technik, Konvergenz und Präsident der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM).

Google News Showcase ist ein deutschsprachiges, eigenständiges Nachrichtendienst-Angebot. Es stellt redaktionell-journalistische Inhalte verschiedener deutscher Verlage für deutsche Nutzerinnen und Nutzer in einem personalisierten Newsfeed als geschlossenes Gesamtangebot bereit. Dafür erhalten die Verlage Vergütungen. Im Google News Showcase werden die Einzelinhalte von den teilnehmenden Verlagen ausgewählt, kuratiert und für den Dienst bereitgestellt. Voraussetzung dafür ist der Abschluss eines individuell ausgehandelten Vertrags zwischen Google und dem Verlag, der die Rahmenbedingungen für die Auswahl und Aktualisierungsfrequenz der von den Verlagen verpflichtend bereit zu stellenden Inhalten enthält. Google Ireland Ltd. hat also die Letztentscheidung über den Zugang von Inhalteanbietern zum Dienst.

Die Entscheidung erfolgte im Nachgang zu einer Entscheidung der ZAK vom 15. Juni 2021, mit der vier Beschwerden regionaler Verlage wegen vermeintlicher Zugangsdiskriminierung aus formalen Gründen abgewiesen wurden. In der damaligen Entscheidung hatte die ZAK angekündigt, die in den Beschwerden ebenfalls geltend gemachten Transparenzverstöße in einem separaten Verfahren von Amts wegen zu prüfen. Eine juristische Qualifizierung des Angebots war daher nachzuholen.

Weitere Informationen über die medienanstalten finden Sie unter: www.die-medienanstalten.de

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