Medieninformation • 45/2022 vom 08.09.2022

KJM aktiv gegen Alkohol- und Cannabismissbrauch und Sexualisierung Minderjähriger im Netz

Kinder und Jugendliche mit „guter Vernetzung und der richtigen Strategie“ schützen

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat sich für ihre 5. Amtsperiode (2022 – 2027) viel vorgenommen: So möchte sie Kinder und Jugendliche unter anderem vor Gefahren wie Alkohol- und Cannabismissbrauch in den sozialen Medien, Sexualisierung Minderjähriger und problematischen Schönheitstrends schützen. Im Fokus der Aufsicht stehen zudem die weitere Vernetzung mit ausländischen Regulierungsbehörden und die Förderung von neuen technischen Lösungen. Definiert sind die Ziele im aktuellen Arbeitsprogramm, das auf der Webseite abrufbar ist.

Dr. Marc Jan Eumann, Vorsitzender der KJM: „Das Netz ist eine wunderbare Spielwiese für Kinder und Jugendliche. Leider enthält es auch die eine oder andere Tretmine. Über 500 Stunden Videomaterial werden allein bei YouTube pro Minute hochgeladen – und neues Material bedeutet neben Chancen oft auch Gefahren. Als Aufsicht geht es uns ein bisschen wie Asterix gegen die Römer: Zahlenmäßig sind wir unterlegen, umso wichtiger sind eine gute Vernetzung und die richtige Strategie.“ 

Um Kinder und Jugendliche vor den Gefahren frei zugänglicher pornografischer Angebote zu schützen, gilt es, neben den laufenden Verfahren neue Maßnahmen für die Aufsicht bei Gesetzgeber*innen anzuregen und im engen Austausch mit ausländischen Regulierungsbehörden zu bleiben. Zudem können untergesetzliche Regelungen zu Sperrungen ein Instrument sein. 

Die Themen Streaming, Influencing und Social Media machen ebenfalls einen Schwerpunkt aus: Neben Alkohol- und Cannabismissbrauch in sozialen Medien stehen gefährliche Schönheitstrends im Fokus, ebenso wie die Sexualisierung Minderjähriger auf TikTok und anderen Plattformen. Gleichzeitig gilt es, auf neue Themen wie etwa den russischen Angriffskrieg in der Ukraine oder Metaverse zu reagieren. Auch die Förderung von guten und effizienten technischen Schutzlösungen – wie etwa Alterserkennung ohne Ausweis – bildet einen Schwerpunkt. 

Das Arbeitsprogramm ist als flexibles Instrument angelegt, das bei Bedarf ergänzt und modifiziert werden kann. Dr. Marc Jan Eumann: „Wenn eins sicher ist im Kinder- und Jugendmedienschutz, dann ist es der Wandel. Dabei haben wir einen klaren Kompass: Wir schützen Kinder und Jugendliche und setzen Recht durch – egal woher der Wind weht.“

Die Kommission für Jugendmedienschutz ist ein Organ der Landesmedienanstalten und ein Expertengremium aus Vertreter*innen von Bund, Ländern und Landesmedienanstalten. In Deutschland ist die KJM die zentrale Aufsichtsstelle für den Jugendschutz im privaten Rundfunk und Internet.
Weitere Informationen über die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) und ihre Mitglieder finden Sie hier, Informationen zu den Medienanstalten finden Sie hier

Kontakt bei Medien-Rückfragen
Dr. Marc Jan Eumann
Vorsitzender der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM)

Hanna Irabi
Referentin Jugendmedienschutz/Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (0)30 2064690-59
Mail: kjm@die-medienanstalten.de
www.kjm-online.dewww.die-medienanstalten.de

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