Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) veröffentlicht 10. Tätigkeitsbericht
Alle Schwerpunkte auf einen Blick im neuen Layout
Die Zeit, die Minderjährige im Netz verbringen, steigt. Diese Entwicklung führt – neben positiven Erfahrungen – auch dazu, dass Kinder und Jugendliche immer mehr Risiken begegnen. Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) blickt in ihrem aktuellen Tätigkeitsbericht (März 2021 bis Februar 2023) auch deshalb auf zwei arbeitsintensive und spannende Jahre zurück. In ihrer Rolle als Aufsicht galt und gilt es, neue Lösungswege zu beschreiten – und gleichzeitig einen langen Atem zu haben.
So war der Berichtszeitraum u. a. geprägt durch neue Möglichkeiten bei der Alterskontrolle. Erstmals hat die KJM Systeme positiv bewertet, die mittels maschinellem Lernen das Alter schätzen – ganz ohne Ausweis. Im Fokus standen weiter die andauernden Verfahren aufgrund fehlender Altersüberprüfung gegen große Porno-Plattformen mit Sitz im Ausland.
Dr. Marc Jan Eumann, Vorsitzender der KJM: „Als KJM setzen wir uns tagtäglich für ein sicheres Netz für Kinder und Jugendliche ein. Ein Meilenstein des zurückliegenden Berichtszeitraums sind die Verfahren gegen vier große Porno-Plattformen mit der Landesanstalt für Medien NRW: Sie zeigen, dass der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Landesgrenzen keinen Halt macht. Neue Wege haben wir auch mit Altersschätzung ohne Ausweis erschlossen. Eine Gewissheit bleibt: So vielfältig das Netz ist, so vielfältig sind auch Risiken. Diese Gefahren für Kinder und Jugendliche zu verringern, bleibt unser gesetzlicher Auftrag. Und: Es gibt viel zu tun.“
Der 10. Tätigkeitsbericht erscheint im neuen Layout, deutlich verschlankt und mit interaktiven Funktionen, die sich per Klick öffnen oder auf weitere Infos verweisen. So bekommen Bürger*innen, Politiker*innen, Medienvertreter*innen und Interessierte einfachen Zugang zu den für sie relevanten Inhalten.
Der Bericht ist ausschließlich digital verfügbar und kann hier abgerufen werden.
Die Kommission für Jugendmedienschutz, ein Organ der Landesmedienanstalten, ist ein Sachverständigengremium aus Vertreter*innen von Bund, Ländern und Landesmedienanstalten. In Deutschland ist ist diedie KJM die zentrale Aufsichtsstelle für den Jugendschutz im privaten Rundfunk und Internet.
Weitere Informationen über die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) und ihre Mitglieder finden Sie hier, Informationen zu den Medienanstalten finden Sie hier.