Medieninformation • 51/2025 vom 20.11.2025

6. Medienänderungsstaatsvertrag tritt in Kraft: Mehr Schutz, weniger Schlupflöcher

Medienanstalten: Meilenstein für wirksamen Kinder- und Jugendmedienschutz

Die Medienanstalten und die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) begrüßen den von den Ländern beschlossenen neuen Medienänderungsstaatsvertrag (MÄndStV). Der Sechste Medienänderungsstaatsvertrag (6. MÄndStV), der am 1. Dezember 2025 in Kraft tritt, ist ein Meilenstein für einen effektiven Kinder- und Jugendmedienschutz in Deutschland. Künftig gibt es stärkere Schutzmechanismen für Heranwachsende: Neue Einstellungsmöglichkeiten auf Betriebssystemebene versetzen Eltern und Erziehende in die Lage, Geräte ihrer Kinder besser abzusichern. Auch erhält die Kommission für Jugendmedienschutz neue Aufsichtsinstrumente in die Hand, mit denen sie sogenannte „Mirror-Pages“ einfacher sperren lassen und Zahlungsströme bei rechtswidrigen Angeboten unterbinden kann. 

Dr. Eva Flecken, Vorsitzende der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) und Direktorin der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb): „Die Novelle des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags ist ein wegweisender Schritt, um den Schutz junger Menschen im digitalen Raum zu verbessern und effektivere Vollzugsmöglichkeiten gegen rechtswidrige Angebote im Netz zu schaffen. Viele der neuen Regelungen greifen Erfahrungen aus unserer Aufsichtspraxis auf – und stärken damit die Möglichkeiten, wirksam gegen solche Angebote vorzugehen. Wir sind vorbereitet, um das neue Regelwerk mit Leben zu füllen.“ 

Dr. Marc Jan Eumann, Vorsitzender der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) und Direktor der Medienanstalt Rheinland-Pfalz: „Illegale Geschäftsmodelle, die mit jugendgefährdenden Inhalten Geld verdienen, müssen verhindert werden. Das geht in Zukunft wirksamer. Die ‚Follow-the-Money‘-Regelung hilft uns, diese Geschäftsmodelle zu erschweren und somit den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Netz zu verbessern.“ 

Geldströme kappen, Spiegelseiten sperren – wirksamer Schutz im Netz 

Die durchschnittliche Smartphone-Bildschirmzeit von Jugendlichen zwischen zwölf und neunzehn Jahren liegt bei knapp vier Stunden. Fast jede/r dritte Jugendliche (28 Prozent) berichtet von Erfahrungen mit ungewolltem Kontakt zu pornografischen Inhalten (JIM-Studie 2025). 

Die Möglichkeiten, diesem Missstand durch effektiven Kinder- und Jugendmedienschutz gegenzusteuern, werden durch den neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag verbessert. Damit werden auch verwerfliche Geschäftsmodelle wirksam erschwert, bei denen das Gewinnstreben die zentrale Rolle und das Wohl von Kindern und Jugendlichen keine Rolle spielt. 

Insbesondere Porno-Plattformen haben bislang gesetzliche Schlupflöcher genutzt: Hat die KJM eine solche Website aufgrund eines fehlenden Altersverifikationssystems gesperrt, wurde einfach die URL geändert. Diese sogenannten „Mirror-Pages“ stellen die Aufsicht vor erhebliche Herausforderungen, da dieselben zeitaufwendigen Verfahren ein weiteres Mal geführt werden müssen. Durch den neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag werden solche Verfahren deutlich verkürzt und Sperrverfügungen können künftig schneller und unbürokratischer durch die Access-Provider umgesetzt werden. Zudem rückt mit der Einführung der „Follow-the-Money“-Strategie die Bekämpfung von Geschäftsmodellen stärker in den Fokus, die den Kinder- und Jugendmedienschutz missachten. Nach dem Vorbild der Regelungen für illegales Glücksspiel können Zahlungsströme, die an eine schwerwiegende Verletzung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages anknüpfen, gezielt unterbunden werden. 

Betriebssystemansatz: Altersgerechte Nutzung von Anfang an 

Mit dem neuen Betriebssystemansatz wird ein geräteweiter Jugendschutz auf Betriebssystemebene implementiert. Dieser tritt spätestens am 01.12.2027 in Kraft. Über diese neue technische Option können Eltern bzw. Erziehungsberechtigte einen Schutzmodus aktivieren. Anbieter werden verpflichtet, technische Vorkehrungen zu treffen, die den Zugang zu ungeeigneten Inhalten und Apps altersgerecht einschränken. 

Weiterführende Informationen finden Sie hier in unseren FAQs.

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) ist ein Organ der Landesmedienanstalten und ein Expertengremium aus Vertreterinnen und Vertretern von Bund, Ländern und Landesmedienanstalten. In Deutschland ist die KJM die zentrale Aufsichtsstelle für den Jugendschutz im privaten Rundfunk und Internet.  

Weitere Informationen über die Kommission für Jugendmedienschutz und ihre Mitglieder finden Sie hier, Informationen zu den Medienanstalten finden Sie hier.

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