271. Sitzung des Medienausschusses Mecklenburg-Vorpommern (MAMV)
Am Mittwoch, 26. April 2017,
findet um 15.00 Uhr im Beratungsraum
der Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern (MMV)
Bleicherufer 1, 19053 Schwerin
die 271. ordentliche Sitzung des Medienausschusses Mecklenburg-Vorpommern (MAMV) statt.
Die Sitzung ist öffentlich.
Die vorläufige Tagesordnung lautet:
Öffentlicher Teil
TOP 1: Regularien
a) Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung
b) Feststellung der Beschlussfähigkeit
c) Endgültige Feststellung der Tagesordnung
d) Entscheidung über Widersprüche zur Niederschrift der 270. Sitzung des MAMV -öffentlicher Teil - gemäß § 15 Abs. 3 Hauptsatzung der MMV
TOP 2: Berichterstattungen und Aussprachen
a) Bericht der Vorsitzenden des MAMV, Frau Marleen Janew
b) Bericht des Vorsitzenden des Fachausschusses für Programm, Recht und Technik, Herrn Dr. Wolfgang Kraatz
c) Bericht des Vorsitzenden des Fachausschusses für Haushalt und Finanzen, Herrn Torsten Haverland
d) Bericht der Vorsitzenden des Fachausschusses für Offene Kanäle und Medienbildung, Frau Petra Willert
e) Bericht des Direktors der MMV, Herrn Bert Lingnau
TOP 3: Vorträge und Präsentationen
a) Jugendmedienschutz in Deutschland. Grundsätzliches und aktuelle Entwicklungen
Andreas Fischer, Direktor der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM)
b) Entstehung und aktuelle Entwicklungen zu DAB / DAB+ sowie Informationen zum Verkauf des UKW-Netzbetriebes durch die Media Broadcast
TOP 4: Agenda
TOP 5: Verschiedenes
a) Termine
b) Planung einer Klausurtagung des MAMV 2017 in Erfurt;
Thema: Erfahrungsaustausch zur Medienkompetenz in Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern
b) Sonstiges
Nichtöffentlicher Teil
TOP 6: Berichterstattungen und Aussprachen
a) Entscheidung über Widersprüche zur Niederschrift der 270. Sitzung des MAMV - nichtöffentlicher Teil - gemäß § 15 Abs. 3 Hauptsatzung der MMV
b) Bericht der Vorsitzenden des MAMV und der Vorsitzenden der Fachausschüsse
c) Bericht des Direktors der MMV
TOP 7:Aussprache des Medienausschusses Mecklenburg-Vorpommern in seiner Eigenschaft als Dienstvorgesetzter