Medieninformation • 92/2021 vom 28.10.2021

Neue Regulierungsinstrumente sichern Medienvielfalt und Meinungsfreiheit im Digitalen

DLM-Vorsitzender Dr. Wolfgang Kreißig zieht erste Bilanz nach einem Jahr Medienstaatsvertrag im Praxistest

Der Medienstaatsvertrag hat vor einem Jahr den Medienanstalten die Instrumente an die Hand gegeben, um Meinungsfreiheit und Meinungsvielfalt auch in der digitalen Welt zu sichern. Der Diskurs mit der Branche um die neuen Regeln und die daraus resultierenden Satzungen hat bereits eine hohe Aufmerksamkeit für den jetzigen Regulierungsrahmen geschaffen.

„Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht und die neuen staatsvertraglichen Regelungen konkretisiert sowie unsere Arbeitsabläufe angepasst. Die neuen Bestimmungen des Medienstaatsvertrags stehen nach wie vor im Praxistest. Aus heutiger Sicht können wir sagen, dass das Instrumentarium des Medienstaatsvertrags grundsätzlich funktioniert“, sagte Dr. Wolfgang Kreißig, Vorsitzender der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) heute anlässlich einer Paneldiskussion zum Thema „1 Jahr Medienstaatsvertrag – wo stehen wir heute?“ auf den Medientagen München. „Wir wenden unsere neuen Aufsichtskompetenzen mit Nachdruck und Augenmaß an. Dabei suchen wir auch den Dialog mit den Marktteilnehmern, um praxisnahe Lösungen zu entwickeln,“ so Kreißig.

Die neuesten Ergebnisse des Medienvielfaltsmonitors der Medienanstalten zeigen deutlich die wachsende Bedeutung der Medienplattformen, Intermediäre und der Benutzeroberflächen für den Meinungsbildungsprozess der Nutzerinnen und Nutzer, der zunehmend online stattfindet. Das belegt erneut die Notwendigkeit und Richtigkeit des seit dem 7. November 2020 geltenden Medienstaatsvertrags, der den Schutz der Meinungsvielfalt neu justiert und kommunikative Chancengleichheit unter Einbeziehung von Playern wie Facebook, Google & Co. einfordert.

Erste Verfahren zum Diskriminierungsverbot bei Medienintermediären oder zur Einhaltung journalistischer Sorgfaltspflichten im Netz laufen oder sind entschieden. Das Bestimmungsverfahren von privaten Public-Value-Inhalten, die auf Benutzeroberflächen leicht auffindbar sein sollen, ist derzeit im Gange und wird voraussichtlich im Frühjahr 2022 abgeschlossen sein. „Nun gilt es, zunächst eine verlässliche Rechtsanwendungspraxis herauszubilden. Dabei werden wir unsere Praxiserfahrungen sorgfältig auswerten, um frühzeitig einen etwaigen Handlungsbedarf identifizieren zu können“, resümierte Kreißig.

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