Medieninformation • 25/2022 vom 21.04.2022

Der Digital Services Act droht, ein bürokratisches Monstrum unter staatlicher Kontrolle zu kreieren

Medienanstalten warnen vor zentraler Aufsichtsstruktur im Digital Services Act

Am morgigen Freitag finden die fünften und voraussichtlich letzten Trilog-Verhandlungen zum Verordnungsentwurf des Digital Services Act (DSA) statt. Die Medienanstalten begrüßen generell die Bemühungen auf europäischer Ebene, klarere Regeln für digitale Dienste einzuführen. Neben vielen guten inhaltlichen Ansätzen hat der aktuelle Entwurf allerdings erhebliche Webfehler in der zukünftigen Exekutivstruktur. So wird das Prinzip der Staatsferne für die Medienaufsicht nicht eingehalten und bereits funktionierenden Aufsichtsstrukturen die Arbeit erschwert.

Die neue Aufsichtsstruktur sieht in zahlreichen Fällen die exekutive Gewalt unmittelbar bei der Europäischen Kommission. Zudem bleibt unklar, welche grenzüberschreitenden Fälle zukünftig den umständlichen Weg über nationale Koordinatoren und das Digitale Board aller 27 Mitgliedsstaaten gehen müssen. Vor allem unterscheidet diese Aufsichtsstruktur nicht klar zwischen pan-europäischen oder cross-sektoralen Fällen und denen, die bilateral gelöst werden können und aus einem Sektor kommen.

„Der DSA droht im Medienbereich eher versehentlich, ein bürokratisches Monstrum unter staatlicher Kontrolle zu kreieren“, kommentiert Dr. Tobias Schmid, Europabeauftragter der Medienanstalten, den Entwurf. „Gemeint sind mit dem Entwurf vermutlich paneuropäische und crossmediale Fälle. Die Masse der grenzüberschreitenden Rechtsverstöße im Medienbereich sind allerdings weder das eine noch das andere. Hier ist ein Eingreifen der Europäischen Kommission weder notwendig noch besonders geeignet. Es ist für den effektiven Schutz der Bevölkerung und der Freiheit einer demokratischen Medienlandschaft sicher besser, das denen zu überlassen, die sich damit auskennen, und das sind die staatsfernen Aufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten.“

Hinzu kommt, dass das Kernkonzept des europäischen Medienrechtsrahmens, das Prinzip der unabhängigen und staatsfernen Medienaufsicht, beim aktuellen Verordnungsvorschlag außer Acht gelassen wird. Die EU-Kommission selbst genügt diesen Anforderungen nicht. „Staatsferne Aufsicht ist zentral für eine funktionierende demokratische Medienordnung. Es sind die rechtsstaatlichen Grundlagen, die zeitgemäß sein müssen und den Schutz unseres europäischen Grundverständnisses in den Medien sichern werden. Die Medienanstalten arbeiten schon heute genau daran“, ergänzt Dr. Wolfgang Kreißig, Vorsitzender der Direktorenkonferenz der Medienanstalten.

Beim aktuellen Verhandlungsstand kann die Lösung darin liegen, durch Nachbesserungen am Kommissionsvorschlag sicherzustellen, dass bilaterale und binnen-sektorale Rechtsverstöße nicht in pan-europäische und cross-sektorale Strukturen gezwängt werden. Die Aufsichtsstruktur muss ausreichend auf bestehende Strukturen und deren Vorzüge Rücksicht nehmen und sollte den national zuständigen Regulierungseinrichtungen nicht die unmittelbare Zusammenarbeit mit der ausländischen sektorgleichen Einrichtung versperren.

Weitere Informationen über die medienanstalten finden Sie unter: www.die-medienanstalten.de

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