Medieninformation • 18/2012 vom 26.03.2012

Fachtagung für Juristen in Schwerin

Richter und Staatsanwälte kommen in die Medienanstalt

Die Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern veranstaltet am Mittwoch, den 28. März 2012, erstmals eine Fachtagung für Richter und Staatsanwälte. Es geht um Medienaufsichtsfragen, den Jugendmedienschutz und die künftige Zusammenarbeit der Medienanstalt mit den Justizorganen des Landes sowie dem Landeskriminalamt (LKA).

In Zeiten des Internets und der Sozialen Netzwerke tauchen neue medienrechtliche Probleme auf, die während der Tagung veranschaulicht und diskutiert werden, zum Beispiel:

      - Wer beaufsichtigt eigentlich die Telemedien in Mecklenburg-Vorpommern?
      - Wann begeht man online eine Ordnungswidrigkeit, wann eine Straftat?
      - Welche Aufgaben hat die Kommission für Jugendmedienschutz?
      - Wofür ist der Anbieter einer Internetseite verantwortlich?
      - Wie wirksam und sinnvoll sind Jugendschutzfilter und Altersverifikationssysteme im World
        Wide Web?

Diese und andere Fragen werden Antje Lorentz (stellvertretende Direktorin und Justiziarin der Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern), Birgit Braml (Kommission für Jugendmedienschutz, München) und Mark Bootz (jugenschutz.net, Mainz) erläutern und klären.

Hintergrund
Die Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern (MMV) ist neben der Aufsicht über den privaten Rundfunk in Mecklenburg-Vorpommern auch für die Aufsicht über die Telemedien in unserem Bundesland zuständig. Dabei dient ihr die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) als Organ bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.
Die KJM prüft, ob Verstöße gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag vorliegen und entscheidet über die Maßnahmen gegen den Medienanbieter. Vollzogen werden diese Maßnahmen durch die Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern (MMV).

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