Medieninformation • 30/2015 vom 22.05.2015

Moderner Jugendmedienschutz braucht praxistaugliche Regelungen

KJM stellt ihren sechsten Tätigkeitsbericht vor

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat in Berlin ihren sechsten Bericht zum Jugendschutz im Rundfunk und in Telemedien vorgestellt, der den Zeitraum von März 2013 bis Februar 2015 umfasst. Angesichts der aktuellen Herausforderungen fordert sie darin die Umsetzung praxistauglicher und international anschlussfähiger Regelungen und Maßnahmen im Jugendmedienschutz. „Die Regulierung hinkt derzeit dem Mediennutzungsverhalten von Kindern und Jugendlichen und dem Stand der Technik hinterher. Aufgrund von Medienkonvergenz und Digitalisierung sind die bestehenden gesetzlichen Grundlagen nicht mehr auf der Höhe der Zeit. Deshalb muss die Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages möglichst bald erfolgen“, so Siegfried Schneider, KJM-Vorsitzender.

In diesem Sinne hat die KJM in ihrem Bericht Vorschläge für einen moderneren Jugendmedienschutz formuliert. So fordert sie, bestehende Doppelzuständigkeiten im Bereich der Bewertung von Medieninhalten abzuschaffen, um damit Anbietern und Nutzern mehr Sicherheit zu geben. Für einen Medieninhalt sollte in Zukunft unabhängig vom Übertragungsweg nur noch eine Bewertung durch eine Selbstkontrolleinrichtung gelten. Außerdem setzt die KJM angesichts der steigenden Zahl an Verstößen im Web 2.0 verstärkt auf den technischen Jugendmedienschutz. Notwendig ist vor allem die Einrichtung länderübergreifender Schnittstellen für Jugendschutzprogramme sowie von Tools zur Alterseinstufung von Inhalten im Netz. Grundlegende Voraussetzung hierfür sind allerdings eine stabile Finanzierung sowie eine kontinuierliche Weiterentwicklung technischer Schutzkomponeten.

Wie bereits in den vorangegangenen Berichtszeiträumen lag der Schwerpunkt der Prüftätigkeit der KJM im Bereich der Telemedien. Die überwiegende Mehrheit der Verstöße kam dabei aus dem Ausland. Im Falle  von ausländischen Anbietern hat die KJM im Rahmen ihrer Aufsicht in der Regel nur die Möglichkeit, einen Indizierungsantrag bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) zu stellen. Im Berichtszeitraum wurden über 1.000 Indizierungsanträge und Indizierungsstellungnahmen bearbeitet.

Gegen deutsche Telemedien-Anbieter wurden rund 300 Prüfverfahren eingeleitet. In 40 Prozent der bereits abgeschlossenen Fälle wurden Verstöße festgestellt und Maßnahmen gegen die Anbieter verhängt. In rund 50 Prozent der abschließend bewerteten Fälle konnten die Verfahren nach Prüfung durch die KJM eingestellt werden. In lediglich fünf Prozent der Fälle wurde kein Verstoß festgestellt. Inhaltlich stammte der Großteil der Fälle aus dem Bereich der einfachen Pornografie.

Der Bericht enthält darüber hinaus Informationen zu Rundfunkprüffällen, wichtigen Gerichtsurteilen sowie dem Austausch der KJM mit anderen Institutionen. Er kann hier heruntergeladen werden. Die Druckversion kann kostenfrei unter kjm@die-medienanstalten.de bestellt werden.

Weitere Informationen über die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) und ihre Mitglieder finden Sie hier, Informationen zu den Medienanstalten finden Sie hier.

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