Landesrundfunkzentrale M-V schreibt digitale Übertragungskapazitäten für ein zeitlich befristetes Versuchsobjekt zum Handy-TV im DVB-H-Standard aus
In Abstimmung mit allen anderen deutschen Landesmedienanstalten und nach der Anmeldung des Bedarfs für eine bundesweite Bedeckung bei der Bundesnetzagentur schreibt die Landesrundfunkzentrale M-V ein entsprechendes Erprobungsprojekt für Handy-TV im DVB-H-Standard aus. Einen entsprechenden Beschluss fasste der Landesrundfunkausschuss (LRA) bereits Ende Januar. DVB-H – Digital Video Broadcasting- Handheld – steht für den digitalen Empfang von Fernseh- und Hörfunkprogrammen sowie Datendiensten auf mobilen Empfangsgeräten.