Medieninformation • 15/2016 vom 28.04.2016

Freie UKW-Übertragungskapazitäten in M-V vergeben

Medienausschuss M-V hat Beschluss für fünf Sendegebiete gefasst

Die Medienvielfalt in Mecklenburg-Vorpommern wird größer. Der Medienausschuss Mecklenburg-Vorpommern, das Entscheidungsgremium der Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern, hat auf seiner Sitzung am 27. April 2016 beschlossen, dass fünf freie UKW-Übertragungskapazitäten in Schwerin, Wismar, Rostock, Stralsund und Greifswald an die MVP Lokalradio GmbH (Berlin) zugewiesen werden können. Die private, kommerzielle Radioveranstalterin darf ihr Programm radio B2 – WIR LIEBEN SCHLAGER! für die Dauer von zehn Jahren verbreiten. Ein entsprechender Bescheid an alle Antragsteller wird demnächst von der Medienanstalt versandt.

Über die Zuweisung einer weiteren freien UKW-Übertragungskapazität für das Stadtgebiet Stralsund hat der Medienausschuss Mecklenburg-Vorpommern noch nicht abschließend entschieden.

Anfang November 2015 hatte der Medienausschuss M-V beschlossen, sechs freie UKW-Übertragungskapazitäten für private, kommerzielle Hörfunkprogramme auszuschreiben. Die Ausschreibung wurde möglich, weil zum einen die Klassik Radio GmbH & Co. KG (Hamburg) im Juli 2015 mitgeteilt hatte, die ihr erteilten Frequenzzuweisungen für die Standorte Schwerin, Wismar, Stralsund und Rostock nicht mehr in Anspruch nehmen zu wollen. Zum anderen konnten zwei weitere – von der Bundesnetzagentur neu festgestellte – UKW-Übertragungskapazitäten für Stralsund und Greifswald ausgeschrieben werden.

Die Ausschreibungsfrist endete am 8. Januar 2016. Acht private Radioveranstalter hatten sich beworben.

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