Medieninformation • 32/2016 vom 26.07.2016

Beanstandung für Fernsehen am Strelasund

Medienausschuss Mecklenburg-Vorpommern stellt Programmverstoß fest

Der Medienausschuss Mecklenburg-Vorpommern, das Entscheidungsgremium der Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern, hat in seiner Sitzung am 20. Juli 2016 in Schwerin eine Sendung beanstandet, die im privaten kommerziellen lokalen TV-Sender Fernsehen am Strelasund gezeigt wurde.

Der Medienausschuss stellte fest, dass das am 15.01.2016 und am 22.01.2016 in zwei Teilen im Programm von Fernsehen am Strelasund gesendete Neujahrsgespräch mit dem Stralsunder Oberbürgermeister Dr. Alexander Badrow gegen § 23 des Rundfunkgesetzes Mecklenburg-Vorpommern verstoßen hat. In diesem Paragrafen sind die allgemeinen Programmgrundsätze festgelegt, nach denen privater Rundfunk in Mecklenburg-Vorpommern zu veranstalten ist. Wörtlich heißt es: „Berichterstattung und Informationssendungen haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen, auch beim Einsatz virtueller Elemente, zu entsprechen. Sie müssen unabhängig und sachlich sein.“

Dem Neujahrsgespräch gingen nach Auffassung des Medienausschusses zu umfangreiche, detaillierte Absprachen zwischen der Pressestelle der Hansestadt Stralsund und Fernsehen am Strelasund voraus. Der Medienausschuss stellte nach Prüfung und Bewertung aller Tatsachen fest, dass bei der Vorbereitung, Entstehung und Durchführung des Neujahrsgespräches die journalistische Unabhängigkeit des Senders in nicht ausreichendem Maß gewahrt war.

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