Medieninformation • 71/2019 vom 12.12.2019

KEK veröffentlicht 21. Jahresbericht: Was ist der Zuschaueranteil von Netflix?

Online-Videoangebote müssen in die Medienkonzentrationskontrolle einbezogen werden

Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) hat heute ihren 21. Jahresbericht veröffentlicht. Der Bericht gibt Auskunft über die Arbeit der KEK im Zeitraum vom 1. Juli 2018 bis zum 30. Juni 2019 und dokumentiert wichtige Entwicklungen im Medienbereich. Er befasst sich insbesondere mit dem Wandel des Nutzungsverhaltens und der Zukunft des „klassischen“ linearen Fernsehens. So verliert das lineare Fernsehen vor allem bei der jüngeren Generation weiter an Bedeutung. Angebot und Nutzung von Video-on-Demand-Angeboten und Streaming-Diensten nehmen deutlich zu.

„Ob ich einen Beitrag bei einem Fernsehsender anschaue oder in der Mediathek oder bei einem Streaming-Dienst abrufe – der Einfluss auf die Meinungsbildung ist vergleichbar. Trotzdem werden die Abrufangebote gegenwärtig medienkonzentrationsrechtlich nicht erfasst. Die Regulierung muss dringend an die realen Gegebenheiten angepasst werden“, so der Vorsitzende der KEK, Prof. Dr. Georgios Gounalakis.

Die junge Generation schaltet um auf Online-Video
Das Fernsehen ist zwar noch immer das meistgenutzte und meinungsrelevanteste Medium. Bei genauerer Betrachtung zeigt sich jedoch, dass die klassische Fernsehnutzung stark altersabhängig ist. Während bei den älteren Generationen die Sehdauer steigt, sinkt sie bei den jüngeren Altersgruppen auf Tiefststände ab. Stattdessen konsumieren die Jüngeren zunehmend Videoangebote im Internet. Aufgrund der demographischen Entwicklung ist mit einem kontinuierlichen Rückgang der Nutzungsdauer des linearen Fernsehens zu rechnen.

Vielfaltsbeiträge im Fernsehen erreichen Jüngere immer schwerer
Die privaten Sendergruppen ProSiebenSat.1 und RTL sprechen im Schnitt ein jüngeres Publikum an als ARD und ZDF. Sie sind daher von dem Nutzungswandel besonders betroffen. Mittel- bis langfristig könnte dies negative Auswirkungen auf den effektiven Beitrag der privaten Fernsehveranstalter zur Meinungsvielfalt im Fernsehen haben. Vor allem die Informations-, Wissens- und Dokumentarsendungen der privaten Vollprogramme könnten immer weniger jüngere Zuschauer erreichen. Gleiches gilt für Regionalfenster und Drittsendezeiten im Programm von RTL und SAT.1.

Sicherung der Meinungsvielfalt im Gesamtmeinungsmarkt
Vielfaltssichernde Maßnahmen sollten daher nicht mehr allein den privaten Fernsehsendergruppen aufgebürdet werden. Nicht nur sollte die Konzentrationskontrolle – wie von der KEK seit langem gefordert – auf einen Gesamtmeinungsmarkt erstreckt werden. Auch positive vielfaltssichernde Maßnahmen sollten dort zum Einsatz kommen, wo bestimmte Nutzergruppen in erheblichem Umfang erreicht werden können. Für Video-on-Demand-Plattformen käme etwa das Bereitstellen von informatorischen, sozialen und kulturellen Inhalten in Betracht. Für den Fernsehbereich ist zu überprüfen, ob das Instrument der Drittsendezeiten in der jetzigen Form noch zeitgemäß ist.

Neuer Medienstaatsvertrag – fortbestehender Reformbedarf
Der neue Medienstaatsvertrag, der im September 2020 in Kraft treten soll, klammert die nötige Reform des Medienkonzentrationsrechts allerdings aus. Diesen Umstand hat die KEK deutlich kritisiert. Der Gesetzentwurf sieht Regelungen zu Rundfunkbegriff, Plattformen und Intermediären vor. Die KEK hat dazu im Rahmen der Online-Beteiligung durch die Rundfunkkommission eine Stellungnahme abgegeben, die sich entsprechend im Jahresbericht wiederfindet.

Die vorgeschlagenen Regelungen gehen in die richtige Richtung, sind aber aus Sicht der KEK nicht ausreichend: „Der Gesetzgeber muss nach diesem wichtigen Schritt nun die Reform des Medienkonzentrationsrechts anpacken“, fordert Gounalakis. „Ein Medienstaatsvertrag, der diese Bezeichnung verdient, sollte alle meinungsrelevanten Mediengattungen in die Vielfaltssicherung einbeziehen.“

KEK entscheidet in 47 Prüfverfahren
Im Rahmen ihrer regulären Prüftätigkeit hat die KEK im Berichtszeitraum 47 Prüfverfahren abgeschlossen. Davon entfielen 26 Anträge auf die Zulassung neuer Fernsehprogramme, acht Anträge auf Zulassungsverlängerungen sowie ein Zulassungsantrag auf ein bereits veranstaltetes Programm im Zuge eines Veranstalterwechsels. Zehn Verfahren betrafen Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen. Darüber hinaus war die KEK in zwei Regionalfensterverfahren eingebunden.

Programmangebot wächst – Konzentration bleibt auf hohem Niveau
In Deutschland verfügten zum 30. Juni 2019 insgesamt 216 private Fernsehprogramme über eine bundesweite Zulassung. Im Vergleich zum Vorjahr mit 190 lizenzierten privaten Programmen ist das Angebot also erneut gestiegen. Dennoch ist der deutsche Fernsehmarkt stark konzentriert: Die Sendergruppen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, der Mediengruppe RTL und der ProSiebenSat.1 Media SE erreichen wie in den Vorjahren zusammen um die 88 Prozent der gemessenen Zuschaueranteile. Dabei sind die Zuschaueranteile der RTL- und der ProSiebenSat.1-Gruppe allerdings auf einen neuen Tiefststand gesunken, während der öffentlich-rechtliche Rundfunk deutlich hinzugewinnen konnte.

Wichtige Daten und Übersichten zum Fernsehmarkt
Der aktuelle Jahresbericht enthält neben Daten und Analysen zu den erwähnten Punkten Informationen zu weiteren Themenbereichen, wie der Übernahme von Unitymedia durch Vodafone und den internationalen Konzentrationsprozessen im Medienbereich, sowie Übersichten zu den zehn wichtigsten im deutschen Fernsehmarkt aktiven Unternehmen von AT&T bis Viacom.

Weitere Informationen über die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) finden Sie unter: www.kek-online.de

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