Medieninformation • 72/2020 vom 28.10.2020

Auffindbarkeit, Desinformation und Online-Plattformen: Der neue Medienstaatsvertrag ist beschlossen

Landesmedienanstalten schaffen nun konkretisierende Regelungen für die digitale Medienwelt

Die Medienanstalten begrüßen die Zustimmung der 16 Bundesländer zum neuen Medienstaatsvertrag, mit dem die Voraussetzungen zum Erhalt einer vielfältigen Medienlandschaft in Deutschland geschaffen werden. Mit der Beschlussfassung des Landtags in Mecklenburg-Vorpommern kann der Medienstaatsvertrag (MStV) nun in Kraft treten.

Neuerungen wie die leichte Auffindbarkeit von Inhalten auf Benutzeroberflächen von TV-Geräten, die Transparenz von Suchalgorithmen oder die diskriminierungsfreie Darstellung von Medieninhalten auf Plattformen und sozialen Medien wie Facebook, Google & Co. werden sich bei den Nutzerinnen und Nutzern direkt bemerkbar machen. Auch gegen Desinformation im Netz bietet der MStV eine verbesserte Handhabe.

„Mit der Einbeziehung von Medienintermediären, Medienplattformen und Benutzeroberflächen sind nun Regelungslücken zur Sicherung der Meinungsvielfalt geschlossen. Die Medienanstalten stehen bereits in einem intensiven Austausch mit der Branche, um den Staatsvertrag nun zeitnah durch passendes Satzungsrecht für die Rechtsanwendung in der Praxis zu unterlegen“, erläutert Dr. Wolfgang Kreißig, Vorsitzender der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM), die anstehenden Aufgaben der Landesmedienanstalten.

Prof. Dr. Werner Schwaderlapp, Vorsitzender der Gremienkonferenz der Landesmedienanstalten (GVK) und Vorsitzender der Medienkommission der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen, zum neuen Medienstaatvertrag: „Dank der Entscheidung der Länder kann Meinungsfreiheit und damit Meinungsvielfalt in der digitalen Medienwelt besser geschützt werden. Als unabhängige, staatsferne Aufsicht werden die Landesmedienanstalten die ihnen zugewiesenen Verantwortlichkeiten zukunftsgerichtet wahrnehmen.“

Die zur Konkretisierung der Bestimmungen des MStV vorgesehenen Satzungen haben die Landesmedienanstalten in den letzten Monaten bereits im intensiven Austausch mit der Branche vorbereitet und den betroffenen Branchenverbänden unter anderem die Möglichkeit der Stellungnahme zu den Satzungsentwürfen gegeben. Die Verabschiedung der Satzungen geschieht abschließend auf Empfehlung von DLM und GVK durch die Gremien der 14 Landesmedienanstalten.

Die neuen Regelungen sollen so ausgestaltet werden, dass sie einen bestmöglichen Beitrag zum Schutz von Meinungsvielfalt in der konvergenten Medienwelt leisten können. „Unser Blick geht dabei aber auch schon nach vorne, etwa in Richtung der von den Ländern in Aussicht genommenen Modernisierung des heute geltenden, noch fernsehzentrierten Medienkonzentrationsrechts. Auch hier brauchen wir zukünftig Antworten, die die zunehmende Meinungsbildungsrelevanz von Plattformen und globalen Playern adressieren“, ergänzt Kreißig.

Eine Übersicht weiterer programmatischer Themen der Medienanstalten finden Sie im „Medienpolitischen Ausblick“ des Vielfaltsberichts 2020.

Weitere Informationen über die medienanstalten finden Sie unter: www.die-medienanstalten.de.

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