Medieninformation • 78/2020 vom 03.12.2020

Europäische Medienregulierer verabschieden neue Regeln für ihre Zusammenarbeit bei grenzüberschreitender Rechtsdurchsetzung

Übernahme der Pressemitteilung der European Regulators Group for Audiovisual Media Services (ERGA) vom 3. Dezember 2020

Die nationalen Regulierungsbehörden haben sich auf gemeinsame Regeln für das Vorgehen bei grenzüberschreitenden Rechtsverletzungen in audiovisuellen Mediendiensten und Video-Sharing-Plattformen geeinigt. In den vergangenen Monaten wurde ein Memorandum of Understanding (MoU) erarbeitet, das heute von den 27 Mitgliedern der ERGA (sowie von den nationalen Behörden des Europäischen Wirtschaftsraums, Norwegens, Islands und Liechtensteins) einstimmig angenommen wurde. Dies ist eines der Ergebnisse der 14. Plenarsitzung der European Regulators Group for Audiovisual Media Services (ERGA), die als digitale Konferenz am 3. Dezember 2020 stattfand.

Das MoU zeugt vom Willen der europäischen Regulierungsbehörden, im audiovisuellen Bereich gemeinsam zu handeln und sich für ein demokratisches Klima in den Medien einzusetzen. Damit haben die ERGA-Mitglieder ein neues Instrument an der Hand, um die Herausforderungen eines zunehmend konvergenten und grenzenlosen Medienumfelds in der Zukunft zu bewältigen. Diese Bemühungen werden auch vom Rat der Europäischen Union unterstützt, der diese Woche seine Ratsschlussfolgerungen verabschiedete. Einstimmig begrüßen die Mitgliedstaaten das Memorandum of Understanding und fordern eine Stärkung der Rolle der nationalen Regulierungsbehörden und der ERGA.

„Wenn wir in Europa nicht selbstbewusst unsere verfassungsmäßige Freiheit durch Rechtsstaatlichkeit verteidigen, dann tut das niemand", sagte Dr. Tobias Schmid, Vorsitzender der ERGA, zu Beginn der Tagung. "Im Jahr 2020 haben wir uns darauf konzentriert, die strukturelle Grundlage zu schaffen, um unsere beste Arbeit zum Schutz der Meinungsfreiheit der Menschen in Europa zu leisten. Im Jahr 2021 werden wir diese neuen und leistungsfähigen Verfahren nutzen müssen.“

Ein Schwerpunkt der Debatte der ERGA-Mitglieder war der angemessene und schnelle Umgang mit Desinformation. Die europäischen Regulierer sprechen sich in diesem Zusammenhang für klare Transparenzvorgaben an die Plattformen aus und fordern statt der bisherigen Selbstregulierung ein System der Ko-Regulierung. Daher begrüßen die europäischen Medienregulierer den gleichfalls heute veröffentlichten European Democracy Action Plan (EDAP) sowie den Media Action Plan (MAP) der Europäischen Kommission, die den Gedanken einer effektiveren Regulierung aufgreifen und die schwierige Balance zwischen dem Schutz der Meinungsfreiheit und der Verteidigung unserer Demokratie gewährleisten.

Mit dem Arbeitsprogramm für 2021 wird die ERGA die von der Kommission gesetzten Themen aufnehmen und die bevorstehenden Diskussionen auf EU-Ebene sowohl zum Digital Services Act (DSA) als auch zu Maßnahmen gegen Desinformation begleiten. Hierbei geht es den europäischen Regulierungsbehörden vor allem um die effektive Wahrung einer demokratischen Medienordnung. Außerdem wird die ERGA weiter an der Umsetzung der Audiovisuellen Mediendienste (AVMD)-Richtlinie der EU arbeiten.

Während der Plenarsitzung wurde Dr. Tobias Schmid, Europabeauftragter der Medienanstalten und Direktor der Landesanstalt für Medien NRW, für eine zweite Amtszeit als ERGA-Vorsitzender im Jahr 2021 wiedergewählt. Karim Ibourki, Präsident des Conseil Superieur de l'Audiovisuel, Belgien, wurde als stellvertretender Vorsitzender der ERGA bestätigt. Darüber hinaus wählten die ERGA-Mitglieder Alejandra de Iturriaga Gandini (CNMC, Spanien), Charlotte Ingvar-Nilsson (MPRT, Schweden) und Celene Craig (BAI, Irland) für das kommende Jahr in den ERGA-Vorstand.

Hier geht es zur Website der ERGA.

Weitere Informationen über die medienanstalten finden Sie unter: www.die-medienanstalten.de

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