Medieninformation • 80/2020 vom 14.12.2020

Wissen Sie, welche Videos Ihr Kind im Internet veröffentlicht?

Interdisziplinäre Arbeitsgruppe veröffentlicht Handlungsempfehlungen zum Kinder-Influencing

Kinder-Influencer*innen sind immer häufiger auf sozialen Plattformen wie YouTube, TikTok oder Instagram unterwegs. Sie präsentieren sich und ihren Alltag einer großen Menge an Menschen – häufig völlig unreflektiert in Hinblick darauf, welche Informationen sie von sich preisgeben. Aber auch wenn Eltern bei Instagram ein Bild mit ihrem Kind posten oder bei YouTube ein gemeinsames Video veröffentlichen, werden Kinder bereits in jungem Alter zu Akteur*innen im Netz.

Um Kinder vor Gefahren zu schützen und ihre Rechte zu wahren, hat die „Arbeitsgruppe Kinder-Influencing“, die aus sieben interdisziplinären Institutionen der Handlungsfelder Medienpädagogik, Jugendmedienschutz und Kindermedien besteht und von Media Smart e. V. koordiniert wird, umfangreiche Handlungsempfehlungen entwickelt. Diese sollen es Eltern erleichtern, ihre Kinder im Netz zu begleiten und ihnen einen reflektierten und sicheren Umgang mit sozialen Netzwerken zu ermöglichen.

Dr. Marc Jan Eumann, KJM-Vorsitzender: „Gesetzestexte können gerade für Laien kompliziert sein. Für die Kommission für Jugendmedienschutz ist es deshalb wichtig, dass die Handlungsempfehlungen auch über rechtliche Aspekte der Gestaltung kindgerechter Inhalte aufklären. Ich bin sicher, dass die heute veröffentlichte Broschüre einen wichtigen Beitrag zu verantwortungsvollem Kinder-Influencing leisten wird.“

Media Smart Geschäftsführer Michael Haas: „Wir freuen uns, mit unseren Handlungsempfehlungen zum Kinder-Influencing einen Leitfaden entwickelt zu haben, der es Eltern, Pädagog*innen, Agenturen und Werbetreibenden ermöglicht, Kinder vor Risiken im Netz zu schützen, ohne ihnen dabei ihren Entfaltungsspielraum zu nehmen.“

Das Dokument steht unter www.mediasmart.de/kinder-influencing zum Download bereit.

Die Arbeitsgruppe „Kinder-Influencing“ besteht aus Media Smart e. V., der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM e. V.), der Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur e. V. (GMK), jugendschutz.net, der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), dem Leibniz-Institut für Medienforschung | Hans-Bredow-Institut (HBI) und SUPER RTL.

Die Kommission für Jugendmedienschutz ist ein Organ der Landesmedienanstalten und ein Expertengremium aus Vertretern von Bund und Ländern. In Deutschland ist die KJM die zentrale Aufsichtsstelle für den Jugendschutz im privaten Rundfunk und Internet. Weitere Informationen über die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) und ihre Mitglieder finden Sie hier, Informationen zu den Medienanstalten finden Sie hier.

Zurück