Medieninformation • 84/2020 vom 18.12.2020

Staatsferne und effektive Medienregulierung muss nationale Grundrechte im Netz sichern

Medienanstalten begrüßen Entwürfe der Europäischen Kommission zum Digital Services Act und Digital Market Act und setzen sich weiterhin für den demokratierelevanten Charakter der Medienordnung ein

Die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) begrüßt die Verordnungsvorschläge über digitale Dienste (DSA) und digitale Märkte (DMA), die die Europäische Kommission am 15. Dezember vorgestellt hat. Die DLM weist zugleich auf die hohe Notwendigkeit hin, bei der weiteren Diskussion den demokratierelevanten Charakter der Medienordnung nicht hinter rein wettbewerbsrechtliche Überlegungen zurücktreten zu lassen.

Der Zugang zu Online-Inhalten war nie leichter. Nie haben mehr Menschen Online-Plattformen, vor allem Social Media, genutzt. Nie war das Netz präsenter im Alltag. Entsprechend war es auch nie wichtiger, effektiv gegen die Verbreitung illegaler und gefährlicher Inhalte im Netz zu kämpfen und so die rechtsstaatliche Freiheit der europäischen Bürgerinnen und Bürger und ihre Demokratien zu schützen. Daher setzen sich die Landesmedienanstalten für die Einführung eines neuen, ambitionierten und zeitgemäßen Regulierungsrahmens auch auf europäischer Ebene ein. Nun liegt mit dem DSA – der Verordnung über digitale Dienste – ein erster Entwurf dafür vor.

Ein bedeutender Grundpfeiler dieser Verordnung ist, dass Online-Plattformen unter der Aufsicht unabhängiger nationaler Behörden stärker in die Verantwortung genommen werden, um im europäischen Digitalraum Grundrechte zu sichern und zugleich das Recht auf freie Meinungsäußerung zu garantieren. Außerdem bietet der DSA die Grundlage, um empfindliche Sanktionen bei Verstößen zu verhängen.

Auch in den kommenden Monaten wird die DLM die Debatten zu den Verordnungsentwürfen zum DSA und DMA begleiten. Insbesondere hinsichtlich der praxisbezogenen Ausgestaltung der Verfahrensabläufe und der Haftungssystematik zwischen den Akteuren im Netz werden sich die deutschen Medienregulierer mit konkreteren Erfahrungen einbringen.

„Mit dem Memorandum of Understanding haben die europäischen Medienregulierer bereits unter Beweis gestellt, dass sie Landesgrenzen nicht daran hindern, Recht im Netz durchzusetzen. Diese Vereinbarung zeigt, wie wichtig sinnvolle Verfahrensregeln sind. Der DSA und DMA können zu diesem Bestreben maßgeblich beitragen und die notwendigen Mittel zur Sicherung der Rechtsstaatlichkeit und Demokratie im Netz bereitstellen. Dabei bleibt die Unabhängigkeit der Medienregulierung bei der Rechtsdurchsetzung ein wichtiger Eckpfeiler“, bewertet Dr. Wolfgang Kreißig, Vorsitzender der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM), die vorliegenden Entwürfe.

Unter dem Vorsitz von Dr. Tobias Schmid, Europabeauftragter der DLM, hatten die in der European Regulators Group for Audiovisual Media (ERGA) zusammengeschlossenen europäischen Medienregulierer vor wenigen Wochen ein Memorandum of Understanding verabschiedet. Damit haben sie sich selbst Verfahrensregeln zum Umgang mit grenzüberschreitenden Rechtsverstößen gegeben. Basierend auf den Erfahrungen mit dem neuen Medienstaatsvertrag und der internationalen Arbeit im Rahmen der ERGA wird die DLM in ihrer Tätigkeit nationale sowie internationale Anforderungen berücksichtigen. Ihr Ziel ist es, eine effiziente Koordination zwischen den nationalen Behörden in einem strukturierten, europäischen Regulierungsnetzwerk und damit einen effektiven Schutz der Bevölkerung im Medienbereich sicherzustellen.

Weitere Informationen über die medienanstalten finden Sie unter: www.die-medienanstalten.de

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