Abgelaufen Ausschreibung von Kanälen in Rundfunkkabelanlagen zur Veranstaltung eines lokalen/regionalen privaten Fernsehprogramms
Bekanntmachung der Landesrundfunkzentrale Mecklenburg-Vorpommern über eine Ausschreibung von Kanälen in Rundfunkkabelanlagen zur Veranstaltung eines lokalen/regionalen privaten Fernsehprogramms
I. Technische Übertragungskapazitäten
Die Landesrundfunkzentrale Mecklenburg-Voprommern (LRZ) schreibt hiermit gemäß § 8 Abs. 2 und 1 RundfG M-V vom 19. Dezember 2005 (GVBl. M-V 2005 Seite 610 ff.) für die Verbreitung in Rundfunkkabelanlagen folgenden Ortes einen Kanal
zur Veranstaltung eines lokalen/regionalen privaten Fernsehprogramms
aus:
Wismar sämtl. Kabelnetze im Stadtgebiet 18.000
Die Angaben der Kabelanlagen, der angeschlossenen Wohneinheiten und der Ortsteile erfolgen ohne Gewähr.
II. Antragsverfahren
Dienstag, 15. August 2006, 16:00 Uhr (Ausschlussfrist),
Direktor der Landesrundfunkzentrale
Mecklenburg-Vorpommern (LRZ)
Bleicherufer 1
19053 Schwerin
III. Antragsvoraussetzungen
Die Bewerbung hat insbesondere folgende Angaben und Nachweise zu enthalten:
1. genaue Bezeichnung der Firmierung und Zusammensetzung des Bewerbers gemäß §§ 12, 11, 9 RundfG M-V unter Darstellung seiner unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen und Beifügung aller diesbezüglichen gesellschafts- bzw. satzungsrechtlichen Unterlagen, der Offenlegung von Eigentumsverhältnissen in Form von Inhaber- und Beteiligungsverhältnissen, wie Kapital- und Stimmrechtsanteile sowie Rechtsbeziehungen zu Gebietskörperschaften, Rundfunkveranstaltern und Unternehmen im Medienbereich;
6. Darstellung der personellen, organisatorischen und technischen Möglichkeiten zur Abwicklung des Programms;
7. Termin der geplanten Aufnahme des Sendebetriebes;
8. Vorlage eines Finanzierungsplans, der glaubhaft macht, dass finanziell und organisatorisch die Voraussetzungen für eine regelmäßige Veranstaltung und Verbreitung eines Programms erfüllt sind und somit die Realisierbarkeit des Programmangebotes gewährleistet ist. Dieser Finanzierungsplan soll eine Einnahmen- und Ausgabenübersicht, wie die Darlegung der Investitionskosten und der laufenden jährlichen Betriebskosten für die nächsten vier Jahre, eine Gewinn- und Verlustrechnung einschließlich einen Ansatz der Übertragungs- und Sendekosten sowie der GEMA- und GVL-Gebühren enthalten;
9. Darstellung des örtlichen Bezugs zum Sendegebiet;
10.Benennung eines Programmverantwortlichen im Sendegebiet;
11.Zusicherung der Gewährleistung der Meinungs- und Informationsvielfalt und Einhaltung der Programmgrundsätze gemäß §§ 22-32 RundfG M-V und der übrigen rundfunkrechtlichen Bestimmungen, insbesondere wird auf §§ 7, 8, 44-46 Rundfunkstaatsvertrag (RStV) verwiesen.
12.Der Antragsteller hat schriftlich zu erklären, ob er auch in anderen Bundesländern Anträge auf Erteilung einer Rundfunkerlaubnis gestellt hat oder bis Ende 2006 stellen wird.
IV. Schlussbestimmungen
Ein früherer an die LRZ gerichteter Antrag auf Rundfunkzulassung ersetzt nicht eine Bewerbung für die Ausschreibung. Eine Bezugnahme auf frühere in anderem Zusammenhang gemachte Angaben oder überreichte Unterlagen ist unzulässig.
Für die im Rahmen des Verfahrens entstehenden Verwaltungskosten wird ein Kostenvorschuss in Höhe von € 100 erhoben, der auf die endgültig zu zahlende Gebühr, auch bei Erfolglosigkeit der Bewerbung, anzurechnen ist. Der Betrag ist durch Verrechnungsscheck, welcher möglichst der Bewerbung beizufügen ist, zu bezahlen. Liegt der Scheck nicht spätestens eine Woche nach Eingang der Bewerbung vor oder wird er nicht bei Einreichung gutgeschrieben, so kann der Antrag als Rücknahme angesehen werden.
Dr. Uwe Hornauer
Direktor der Landesrundfunkzentrale