Aufsicht • 18/2025 vom 28.04.2025

Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) veröffentlicht 11. Tätigkeitsbericht

Tätigkeitsbericht 2023–2025 zeigt deutlich gestiegene Prüf- und Beschwerdezahlen

Kinder und Jugendliche verbringen laut JIM-Studie 2024 durchschnittlich knapp vier Stunden täglich online. Neben positiven Erlebnissen sind sie dabei zunehmend auch mit Risiken konfrontiert. Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) blickt in ihrem aktuellen Tätigkeitsbericht (März 2023 bis Februar 2025) deshalb auf zwei ereignisreiche und richtungsweisende Jahre zurück. 

Im Vergleich zum Zeitraum März 2021 bis Februar 2023 hat sich die Zahl der Anfragen und Beschwerden verdreifacht, die der geprüften Telemedienfälle nahezu versechsfacht. Diese Entwicklung zeigt deutlich, wie groß der Handlungsbedarf in der Gesellschaft ist – und wie stark die KJM als Institution in ihrem 20. Jubiläumsjahr verankert ist. 

Als Aufsichtsinstanz stellt sich die KJM den Herausforderungen, die sich aus dem veränderten Medienverhalten ergeben: von der klassischen Kontrolle deutscher Rundfunkveranstalter bis hin zur Regulierung globaler Digitalkonzerne – Unternehmen, die oft erst auf Druck reagieren. 

Dr. Marc Jan Eumann, Vorsitzender der KJM: „Ob bei der Sperrung von ‚Al-Manar TV‘ oder im Vorgehen gegen Pornoportale – die KJM hat im Berichtszeitraum 2023 bis 2025 klar gemacht: Wer Kinder und Jugendliche gefährdet, muss mit Konsequenzen rechnen – im Schulterschluss mit starken Partner*innen, im engen Austausch mit der Politik und über Ländergrenzen hinweg.“ 

Der 11. Tätigkeitsbericht erscheint seit dem vorigen Berichtszeitraum im neuen Layout, deutlich verschlankt und mit interaktiven Funktionen, die sich per Klick öffnen oder auf weitere Infos verweisen. So bekommen Bürger*innen, Politiker*innen und Medienvertreter*innen einfachen Zugang zu den für sie relevanten Inhalten.

Der Bericht ist ausschließlich digital verfügbar und kann hier abgerufen werden.

Die Kommission für Jugendmedienschutz, ein Organ der Landesmedienanstalten, ist ein Sachverständigengremium aus Vertretenden von Bund, Ländern und Landesmedienanstalten. In Deutschland ist die KJM die zentrale Aufsichtsstelle für den Jugendschutz im privaten Rundfunk und Internet.

Weitere Informationen über die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) und ihre Mitglieder finden Sie hier, Informationen zu den Medienanstalten finden Sie hier.

Quelle: KJM-Pressemitteilung vom 28.04.2025

Zurück

Schließen