Beschwerde
Beschwerde
Die Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern (MMV) beaufsichtigt die von ihr zugelassenen privaten Fernseh- und Hörfunkveranstaltenden sowie Internetseiten, deren Anbietende ihren Sitz in Mecklenburg-Vorpommern haben. Die MMV prüft, ob die rechtlichen Bestimmungen von diesen eingehalten werden und geht in diesem Zusammenhang auch Hinweisen aus der Bevölkerung sowie von anderen Behörden nach.
Verdächtige Inhalte können über das Online-Beschwerdeformular der MMV gemeldet werden. Ebenso ist eine Mitteilung über das gemeinsame Portal der Medienanstalten für Programmbeschwerden möglich.
Grundsätzlich ist es wichtig, möglichst genau zu beschreiben, wann und wo der vermutete Verstoß wahrgenommen wurde und worin sich dieser womöglich begründet.
Mögliche Verstöße können u. a. sein:
- Verletzung der Menschenwürde
- Hasskommentare
- volksverhetzende Inhalte
- frei zugängliche Pornografie oder Gewaltdarstellungen
- nicht gekennzeichnete Werbung
- ein fehlendes oder unvollständiges Impressum
Sollten Sie den vermuteten Verstoß dokumentiert haben (z. B. Screenshot, Videoaufzeichnung), ist es möglich, die Datei anzuhängen.
Nach Eingang Ihrer Beschwerde prüft die MMV den Sachverhalt. Bei Anhaltspunkten für einen Rechtsverstoß kann die MMV ein Aufsichtsverfahren einleiten sowie im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens ein Bußgeld verhängen. In der Regel findet jedoch nach einem entsprechenden Hinweis der MMV eine umgehende Nachbesserung des betreffenden Programms/Angebots statt, sodass es nach einer Abwägung im Einzelfall nicht notwendig ist, ein förmliches, kostenverursachendes Verfahren einzuleiten. Nach Abschluss der Prüfung bzw. des Verfahrens erhält die hinweisgebende Person eine Rückinformation.
Zum Online-Formular
Alternativ ist die Einreichung einer Beschwerde auch postalisch oder per E-Mail möglich:
Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern
Bleicherufer 1
19053 Schwerin
E-Mail: info@medienanstalt-mv.de
Hinweis zu Zuständigkeiten über die Einhaltung der journalistischen Sorgfaltspflichten im Internet
Bitte beachten Sie, dass die Einhaltung der journalistischen Sorgfaltspflichten im Internet von verschiedenen Institutionen zuständigkeitshalber überprüft wird. Die Zuständigkeit ergibt sich u. a. aus der Art und Erscheinungsweise des jeweiligen journalistisch-redaktionell gestalteten Online-Angebots.
In folgenden Fällen ist keine Zuständigkeit der Medienanstalt MV gegeben:
- Es handelt sich um ein Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Zuständigkeit: NDR-Rundfunkrat bzw. Landesrundfunkrat Mecklenburg-Vorpommern,
Kontakt: https://www.ndr.de/der_ndr/unternehmen/rundfunkrat/Kontakt-zum-NDR-Rundfunkrat,kontakt778.html - Es handelt sich um ein Online-Angebot, das teilweise Inhalte periodischer Druckerzeugnisse in Text oder Bild wiedergibt (z. B. das Online-Portal einer Tageszeitung).
Zuständigkeit (i. d. R.): Deutscher Presserat,
Kontakt: https://www.presserat.de/beschwerde.html - Der Anbieter eines Online-Angebots ist Mitglieder des Deutschen Presserates oder hat sich in einer Selbstverpflichtungserklärung gegenüber diesem dazu bekannt, den Pressekodex zu befolgen.
Zuständigkeit: Deutscher Presserat,
Kontakt: https://www.presserat.de/beschwerde.html