Datenschutzaufsicht
Daten·schutz ist wichtig.
Auch bei Medien.
Wie Radio oder Fernsehen.
Die Medienanstalt MV überwacht auch das.
Aber:
Sie darf das nur bei journalistischer Arbeit.
Zum Beispiel bei Nachrichten oder Reportagen.
Das nennt man: Medien-Privileg.
Die Medienanstalt MV prüft: :
Halten sich die Anbieter von Fernsehen und Radio an die Regeln?
Die Regeln stehen in verschiedenen Gesetzen:
- in der Daten·schutz-Grund·verordnung.
- im Landes·daten·schutz·gesetz Mecklenburg-Vorpommern
- im Landes·rundfunk· gesetz Mecklenburg-Vorpommern
Was dürfen die Anbieter?
Sie dürfen Daten von Menschen benutzen.
Zum Beispiel Name oder Adresse.
Aber:
Sie müssen die Daten gut schützen.
Niemand darf sie klauen.
Nur wenige dürfen sie sehen.
Was ist besonders?
Die Anbieter brauchen keine Erlaubnis.
Sie müssen die Menschen nicht fragen.
Sie dürfen die Daten auch ohne Einwilligung benutzen.
Aber nur, wenn es um journalistische Arbeit geht.