Gewinnspiele und Gewinnspielsendungen

Im Fernsehen, Radio und im Internet gibt es Gewinn·spiele.
Zum Beispiel:
Eine Familie schaut sich eine Quizsendung im Fernsehen an.
Vor der Werbung kommt ein Gewinn·spiel.
Die Zuschauer und Zuschauerinnen können ein Auto gewinnen.
Dafür müssen sie eine Telefon·nummer anrufen.  

In manchen Sendungen geht es nur um Gewinn·spiele.
Die Gewinnspiele stehen im Mittelpunkt.
Das ist dann eine Gewinn·spiel·sendung.

Warum machen Medienanbieter solche Gewinn·spiele?

Sie wollen damit Geld verdienen.
Und sie möchten, dass die Zuschauer und Zuschauerinnen nicht ausschalten.

Aber:
Für Gewinn·spiele und Gewinn·spiel·sendungen gibt es Regeln.
Egal, ob die Gewinn·spiele etwas kosten oder nicht.

 

Welche Gesetze regeln Gewinn·spiele und Gewinn·spiel·sendungen

Im Internet, im Fernsehen und im Radio gibt es Gewinn·spiele und Gewinn·spiel·sendungen.
Dafür gibt es Regeln.
Die Regeln stehen im Gesetz.
Im Medien·staats·vertrag.
Und in der Gewinn·spiel·satzung.
Das Ziel ist:
Alle Menschen müssen verstehen können, wie Gewinn·spiele funktionieren.
Sie müssen zum Beispiel wissen:

  • Kostet das Gewinn·spiel etwas oder nicht?
  • Wie kann man mit·machen?
  • Wie funktioniert das Gewinn·spiel?
  • Was ist die Lösung?

Diese Regeln gibt es zum Schutz der Teilnehmer und Teilnehmerinnen.
Kinder dürfen nicht bei Gewinn·spielen mit·machen.
Jugendliche dürfen erst ab 14 Jahren bei Gewinn·spielen mit·machen.
Und bei Gewinn·spiel·sendungen darf man erst ab 18 Jahren mit·machen.
Es darf nicht teuer sein, bei einem Gewinn·spiel mit·zu·machen.
Es darf höchstens 50 Cent kosten.

Die Medien·anstalt MV kontrolliert:
Werden diese Regeln in Mecklenburg-Vorpommern eingehalten?

Die Medien·anstalt MV hat auch einen Text zu Gewinn·spielen in sozialen Netz·werken aufgeschrieben.

Den Text finden Sie hier.

 Aber er ist in schwerer Sprache geschrieben.

Aufsichts·maßnahmen und rechtliche Grund·lagen

Die Medien·anstalt MV prüft:  
Halten sich alle alle in Mecklenburg-Vorpommern an die Regeln und Gesetze zum Thema Gewinn·spiele?

Vielleicht stellt die Medien·anstalt MV fest:
Jemand hält sich nicht an die Regeln.
Dann sagt die Medien·anstalt MV:
Es muss geändert werden. 

Aber:
Vielleicht melden sich die Macher und Macherinnen des Gewinn·spiels nicht.
Vielleicht verändern sie das Gewinn·spiel nicht.
Dann müssen sie vielleicht eine Strafe bezahlen.
Die Strafe kann bis zu 500 Tausend Euro hoch sein.
Vielleicht dürfen sie das Gewinn·spiel nicht mehr anbieten.

Diese Regeln zu Gewinn·spielen stehen in diesen Gesetzen:

  • Medien·staats·vertrag
  • Gewinn·spiel·satzung

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