Impressumspflicht
Es gibt viele verschiedene Angebote im Internet.
Zum Beispiel:
- Internet·seiten
- Blogs
- Profile in den sozialen Netzwerken
Manche Internetseiten sind privat.
Zum Beispiel nur für die Mitglieder einer Familie.
Aber die meisten Internet·seiten können von allen Mensche besucht und gelesen werden.
Und darum müssen sie ein Impressum haben.
So steht es im Gesetz.
Das Impressum ist wie eine Visiten·karte im Internet.
Die Nutzer und Nutzerinnen der Internetseite müssen wissen:
Wer macht diese Internet·seite?
Zu welcher Firma gehört sie?
Und sie müssen wissen:
Wie kann ich Kontakt aufnehmen?
Unter welcher Telefon·nummer oder welcher E-Mail·adresse?
Durch ein Impressum merken die Nutzer und Nutzerinnen:
Ich kann Vertrauen in dieses Angebot haben.
Gestaltung und Platzierung
Auf jeder Internet·seite muss ich das Impressum schnell finden können.
Es muss die ganze Zeit über zu sehen sein.
Ich muss das Impressum immer mit höchstens 2 Klicks erreichen können.
Und es muss einen klaren Titel haben.
Dafür gibt es diese 3 Möglichkeiten:
- Impressum
- Kontakt
- Anbieter·kennzeichnung
Manchmal ist der Link zum Impressum erst ganz am Ende der Seite.
Man muss ganz lange scrollen.
So sollte es nicht sein.
Man soll das Impressum schnell finden können.
Viele Menschen sind bei sozialen Netz·werken angemeldet.
Dort kann man keine eigene Seite mit einem Impressum machen.
Darum kann man dort einen Link zum Impressum einbauen.
Aber auch hier muss man sofort erkennen können:
Dieser Link führt zum Impressum.
Einfaches Impressum
Die meisten Internetseiten können von allen Menschen besucht und gelesen werden.
Man kann auch sagen:
Diese Internet·seiten sind an die Öffentlichkeit gerichtet.
Diese Internetseiten müssen ein kleines Impressum haben.
So steht es im Gesetz.
In einem kleinen Impressum müssen diese Informationen stehen:
- Name der Person
- Adresse der Person (kein Post·fach)
Bei juristischen Personen:
- Name der juristischen Person
- Adresse (keine Post·fach)
- Welche Personen dürfen die jurstische Person vertreten?
Manche Angebote im Internet werden nur privat genutzt.
Zum Beispiel ein privates Profil bei Instagram oder Facebook.
Oder eine Internet·seite für die Gäste einer Hochzeit.
Diese Seiten müssen kein Impressum haben.
Manche Angebote werden nur von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen einer Firma genutzt.
Sie schicken sich darüber Nachrichten.
Und sie finden dort Informationen zu ihrer Arbeit.
Das nennt man Intra·net.
Diese Angebote müssen auch kein Impressum haben.
Manche Internet·seiten sind noch nicht fertig.
Jemand hat schon die Adresse für die Internetseite gekauft.
Aber man findet dort noch keine Inhalte.
Nur ein Baustellen·schild.
weil die Internet·seite noch nicht fertig ist.
Das nennt man Baustellen·seite.
Auch diese Seiten müssen kein Impressum haben.
Geschäfts·mäßiges Impressum
Viele Angebote im Internet sind Tele·medien.
Und diese Angebote brauchen ein geschäfts·mäßiges Impressum.
In einem geschäfts·mäßigen Impressum müssen diese Dinge stehen:
- Name der Person oder Firma
- Adresse (kein Post·fach)
- E-Mail-Adresse
- eine weitere Kontakt·möglichkeit, zum Beispiel:
- Telefon·nummer
- Fax·nummer
- Kontakt·formular
- eine Umsatz·steuer·identifikations·nummer oder eine Wirtschafts-Identifikations·nummer (diese Nummern brauchen viele Firmen)
- Brauchen Sie für Ihre Arbeit eine Genehmigung?
Dann müssen Sie auch angeben:
Von welcher Aufsichts·behörde haben Sie die Geenehmigung bekommen?
Impressum bei journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten
Was sind journalistisch-redaktionell gestalteten Angebote?
Es sind Nachrichten.
Diese Internet·seiten informieren Menschen.
Und sie helfen ihnen, sich eine Meinung zu bilden.
Es sind zum Beispiel:
- Internet·zeitungen
- Newsletter
- YouTube-Kanäle
- Blogs und Vlogs
- Podcasts
Internet·seiten mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten müssen diese Informationen im Impressum angeben:
- Wer ist für dieses Angebot verantwortlich? (Name)
- Adresse (kein Post·fach)
Die verantwortliche Person muss in Deutschland leben.
Sie muss ein echter Mensch sein.
Keine juristische Person.
Die Person muss die Geschäfte der Firma führen können.
Und die Person muss die Firma vor Gericht vertreten können.
Aufsichts·maßnahmen und rechtliche Grund·lagen
Vielleicht hat ein Internet·angebot kein Impressum.
Oder es fehlen Informationen im Impressum.
Dann meldet sich die Medien·anstalt MV bei den Machern und Macherinnen der Internet·seite.
Die Medien·anstalt MV sagt dann:
Was muss am Impressum geändert werden?
Aber: Vielleicht melden sich die Macher und Macherinnen der Internet·seite nicht.
Vielleicht verändern sie die Informationen im Impressum nicht.
Dann müssen sie vielleicht eine Strafe bezahlen.
Die Strafe kann bis zu 500 Tausend Euro hoch sein.
Vielleicht wird die Internet·seite auch gesperrt.
Diese Regeln zum Impressum stehen in diesen Gesetzen:
- Medien·staats·vertrag
- Tele·medien·gesetz
- Landes·rundfunk·gesetz MV