Journalistische Grundsätze

Deutschland ist eine Demokratie.
Das bedeutet:
Die Menschen in Deutschland bestimmen über die Politik.
Sie wählen die Politiker und Politikerinnen.
Und sie können ihre Meinung frei sagen.
So steht es in den Gesetzen.  

Darum sind journalistische Angebote so wichtig.
Also Nachrichten·angebote von Fach·leuten.  
Diese Fach·leute nennt man Journalisten oder Journalistinnen.
Nachrichten zu machen ist ihr Beruf.
Und dabei müssen sie sich an Regeln halten.
In diesen Regeln steht zum Beispiel:

- Journalisten und Journalistinnen müssen in ihrer Arbeit die Menschen·würde achten.
- Journalisten und Journalistinnen müssen die Menschen über wichtige Dinge informieren.
- Journalisten und Journalistinnen müssen die Wahrheit berichten.
- Journalisten und Journalistinnen müssen die journalistische Sorgfalt beachten.
- Journalisten und Journalistinnen müssen über verschiedene Meinungen berichten.
  Auch wenn es nicht ihre eigene Meinung ist.

Der Deutsche Presse·rat kontrolliert Angebote von Journalisten und Journalistinnen im Internet.
Und man kann sich beim beschweren.
Wenn sich Journalisten und Journalistinnen nicht an die Regeln halten.
Zum Beispiel, wenn sie die journalistische Sorgfalt nicht beachten.

Programm·grundsätze im Rund·funk

Rund·funk·programme müssen sich an Regeln halten.
Diese Regeln stehen im Gesetz.

Die wichtigsten Regeln sind zum Beispiel:

  • Die Programme müssen die Menschenwürde achten.
     Das müssen sie immer.
     Aber vor allem, wenn sie über kranke Menschen berichten.
     Über Gewalt.
     Oder über sterbende Menschen.
     Dann sind die Regel besonders streng.
  • Die Programme dürfen niemanden diskriminieren.
  • Die Programme müssen sich an die deutschen Gesetze halten.
     

Es gibt noch eine wichtige Regel:
Die Macher und Macherinnen von Rund·funk·programme müssen sorgfältig arbeiten.
Sie müssen also prüfen:

  • Woher kommt eine Meldung?
  • Stimmt diese Meldung?

Nur dann darf sie als Nachricht gesendet werden.

Die Medienanstalten haben hierzu ein Merkblatt entwickelt.

journalistische Sorgfalts·pflichten im Internet

Viele Angebote im Internet sind Tele·medien.
Für sie gelten feste Regeln.
Diese Regeln stehen im Gesetz.
Diese Regeln nennt man journalistische Sorgfaltspflichten.

Die wichtigsten Regeln sind zum Beispiel:

  • Die Angebote der Tele·medien müssen die Menschenwürde achten.
     Das müssen sie immer.
     Aber vor allem, wenn sie über kranke Menschen berichten.
     Über Gewalt.
     Oder über sterbende Menschen.
     Dann sind die Regel besonders streng.
  • Die Angebote der Tele·medien dürfen niemanden diskriminieren.

Angebote der Tele·medien müssen sich an die deutschen Gesetze halten.

Aufsichts·maßnahmen und Rechts·grundlagen

Die Medien·anstalt MV prüft:  
Halten sich die Macher und Macherinnen von privatem Rund·funk in Mecklenburg-Vorpommern an die Regeln für Journalisten und Journalistinnen?

Vielleicht stellt die Medien·anstalt MV dabei fest:
Ein Angebot verstößt gegen die Regeln.
Dann bekommen die Macher und Macherinnen des Angebots eine Information von der Medien·anstalt MV.
Sie müssen ihr Angebot verändern.  
Aber:
Vielleicht ändern die Macher und Macherinnen ihr Angebot nicht.
Dann wird das Angebot vielleicht gesperrt.

Aber:
Nicht alle Online-Medien werden von der Medien·anstalt MV geprüft.
Manche werden auch vom Deutschen Presse·rat geprüft.  
Die Regeln dazu stehen in diesen Gesetzen:

  • Landes·rund·funk·gesetz MV
  • Medien·staats·vertrag

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