Medienplattformen, Benutzeroberflächen und Medienintermediäre
Benutzer·oberflächen
Eine Person öffnet ein Computer·programm.
Dann sieht man das Programm auf dem Bildschirm.
Man kann mit der Maus darüber·fahren.
Man sieht Text.
Und man kann Dinge auswählen.
Diese erste Ansicht nennt man Benutzer·oberfläche.
Auch manche Fernseher haben eine Benutzer·oberfläche.
Wenn man den Fernseher einschaltet.
Dann kann man am Fernseher auswählen:
Welche Sendung will ich mir ansehen?
Dabei ist wichtig:
Ich muss alle Sendungen gleich gut finden können.
Damit alle Medien·anbieter dieselben Chancen haben.
Damit Medien·anbieter nicht diskriminiert werden.
Medien·intermediäre
Medien·intermediäre helfen Menschen, Informationen zu finden.
Sie ordnen die Informationen.
Und sie zeigen den Menschen an:
Welche der Informationen ist die wichtigste?
Medien·intermediäre sind also Such·maschinen wie Google.
Oder Video·dienste wie YouTube.
Medien·intermediäre wählen also einige Medien aus.
Und andere nicht.
Das ist eine große Verantwortung.
Denn sehr viele Menschen nutzen Medien·intermediäre.
Dabei ist wichtig:
Die Medien·intermediäre müssen vielfältige Medien·angebote machen.
Sie müssen viele verschiedene Medien·angebote machen.
Damit Menschen viele verschiedene Meinungen hören und sehen können.
Und damit sie sich selbst eine Meinung bilden können.
Darum müssen die Macher und Macherinnen von Medien·intermediären verraten:
Warum wählen sie manche Medien·angebote aus?
Und andere nicht?
Damit alle Medien·anbieter dieselben Chancen haben.
Damit Medien·anbieter nicht diskriminiert werden.
Aufsichts·maßnahmen und Rechts·grundlagen
Vielleicht hält sich jemand nicht an die Regeln und Gesetze für Medien·intermediäre und Benutzer·oberflächen in Mecklenburg-Vorpommern.
Darum beobachtet die Medien·anstalt MV Medien·intermediäre und Benutzer·oberflächen.
Die Regeln und Gesetze für Medien·intermediäre und Benutzer·oberflächen stehen in diesen Gesetzen:
- Landes·rund·funk·gesetz MV
- Medien·staats·vertrag
- Satzung zur Konkretisierung der Bestimmungen des Medien·staats·vertrags über Medien·plattformen und Benutzer·oberflächen
Was passiert, wenn sich jemand nicht an diese Regeln und Gesetze hält?
Dann gibt es vielleicht eine Gerichtsverhandlung.
Und die Macher und Macherinnen von Medien·intermediären oder Benutzer·oberflächen müssen vielleicht eine Strafe zahlen.
Es kann eine Strafe von bis zu 500 Tausend Euro sein.