Werbung
In Deutschland gibt es verschiedene Radio·sender und Fernseh·sender.
Manche Sender nennt man öffentlich-rechtliche Sender.
Zum Beispiel ARD, ZDF und Deutschland·radio.
Diese Fernseh·sender bekommen Geld von den Bürgerinnen und Bürgern.
Aus den Rundfunk·gebühren.
Mit diesem Geld machen sie ihr Fernseh·programm.
Oder Ihr Radio·programm.
Dann gibt es noch den privaten Rund·funk.
Diese Radio·sender und Fernseh·sender bekommen kein Geld aus dem Rundfunk·beitrag.
Diese Sender machen viel Werbung in ihren Sendungen.
So verdienen sie Geld.
Davon machen sie ihr Fernseh·programm.
Oder Ihr Radio·programm.
So machen es auch Macher und Macherinnen von Medien·plattformen im Internet.
Kennzeichnungs·pflicht
Was ist Werbung?
Werbung kann viele verschiedene Formen haben.
Hier geht es Werbung im Fernsehen, im Radio und im Internet.
Bei Werbung geht es um Geld.
Darum, dass Menschen etwas kaufen.
Wichtig ist dabei:
Die Werbung muss klar zu erkennen sein.
Alle Menschen müssen verstehen:
Das ist eine Werbung.
Man muss gut unterscheiden können:
Was gehört zum Programm?
Was sind Informationen?
Und was ist Werbung?
Das gehört zu den Regeln des Verbraucher·schutzes.
Manchmal wird aber auch in einer Fernseh·sendung oder Radio·sendung über ein Produkt gesprochen.
Nicht in einem Werbe·film.
Sondern in einer Sendung.
Auch das kann Werbung sein.
Es kann sogar verbotene Werbung sein.
Das nennt man Schleich·werbung.
Das ist keine Werbung:
- Ein Sender weist auf einen eigenen Beitrag im Programm hin.
- Ein Sender weist auf ein eigenes Angebot im Internet hin.
- Ein Sender weist auf zusätzliches Material zu einer Sendung hin.
- Ein Aufruf bittet um Spenden für einen guten Zweck.
Das Senden des Aufrufs wird nicht bezahlt.
Werbe·formen
Es gibt viele verschiedene Arten von Werbung.
Hier werden einige Werbeformen vorgestellt.
Dauer·werbe·sendung
Dauer·werbe·sendungen laufen im Radio oder im Fernsehen.
Eine Dauer·werbe·sendung dauert mindestens 90 Sekunden lang.
In dieser Sendung geht es nur um Werbung.
Die Werbung steht im Mittel·punkt der Sendung.
Wichtig ist:
Eine Dauer·werbe·sendung muss klar gekennzeichnet sein.
Damit alle Zuschauerinnen und Zuschauer wissen:
Werbung ist das einzige Ziel dieser Sendung.
Es geht darum, etwas zu verkaufen.
Dauer·werbe·sendungen kann man auch im Radio machen.
Dann muss auch hier vorher angesagt werden:
Diese Sendung ist eine Dauer·werbe·sendung.
Dauer·werbe·sendungen sind nicht für Kinder geeeiget.
Produkt·platzierung
Produkt·platzierungen werden im Programm eines Fernsehsenders gezeigt.
Zum Beispiel:
Gäste werden zu einer Gesprächs·runde im Fernsehen eingeladen.
Sie unterhalten sich über ein bestimmtes Thema.
Man bekommt Informationen zu diesem Thema.
Auf dem Tisch der Gesprächsrunde steht eine Schale mit Gummi·bärchen.
Und die Gäste der Sendung essen davon.
Die Sendung gehört also zum Programm des Fernsehsenders.
Und durch die Produkt·platzierung ist es gleichzeitig auch Werbung.
Oder:
In einer Fernsehsendung bewerben sich Frauen als Models.
Sie werden geschminkt.
Und in der Sendung wird der Name der Schminke gesagt.
Wichtig ist auch hier:
Produkt·platzierungen müssen gekennzeichnet werden.
Vor und nach der Werbung wird ein großes P eingeblendet.
Das P bedeutet dann:
In der Sendung gibt es Produkt·platzierungen.
Produkt·platzierungen kann man auch in einer Radio·sendung machen.
Auch dann müssen die Produkt·platzierungen gekennzeichnet werden.
Im Sendungen für Kinder sind Produkt·platzierungen verboten.
Und in Nachrichten·sendungen auch.
Split Screen
Split Screen spricht man so aus:
Splitt Skrien.
Übersetzt heißt es:
geteilter Bildschirm.
Dann wird der Bildschirm in der Mitte geteilt.
Auf einer Seite des Bildschirms läuft das Programm weiter.
Und auf der anderen Seite des Bildschirms wird ein Werbe·film gezeigt.
Oder es läuft ein Lauf·band am unteren Rand des Bildschirms.
Das Programm läuft weiter.
Und durch das Lauf·band läuft gleichzeitig Werbung.
Wichtig ist hier:
Die Werbung muss die ganze Zeit gekennzeichnet sein.
Sie muss mit „Werbung“ oder „Anzeige“ gekennzeichnet sein.
Sponsoring
Sponsoring bedeutet:
Eine Sendung hat einen Sponsor.
Dieser Sponsor gibt Geld für die Sendung.
Und das wird vor und nach der Sendung gesagt.
In Nahrichten·sendungen ist Sponsoring verboten.
Und in Sendungen mit politischen Informationen auch.
In Sendungen für Kinder dürfen die Logos der Sponsoren nicht gezeigt werden.
Auch im Radio oder in Podcasts gibt es Sponsoring.
Wichtig ist auch hier:
Das Sponsoring muss vorher angesagt werden.
Tele·shopping
In manchen Fernseh·sendern läuft nur Werbung.
Den ganzen Tag und die ganze Nacht.
In allen Sendungen soll etwas verkauft werden.
Das nennt man Tele·shopping.
Das Wort Tele·shopping setzt sich aus 2 Wörtern zusammen:
Tele kommt vom englischen Wort Television.
Übersetzt heißt es Fernseher.
Und shopping ist das englische Wort für einkaufen.
Tele·shopping bedeutet also:
Übers Fernsehen einkaufen.
Wichtig ist auch hier:
Sendungen im Tele·shopping müssen die ganze Zeit über als Werbung gekennzeichnet sein.
Was darf Werbung nicht?
Es gibt Regeln und Gesetze zum Thema Werbung.
Und darin stehen einige Verbote.
Zum Beispiel diese:
- Werbung darf nie die Menschen·würde verletzen.
- Werbung darf niemanden diskriminieren.
- Werbung darf Menschen nicht täuschen.
- Werbung darf Menschen nicht schaden.
- Werbung darf die Sicherheit und die Gesundheit von Menschen nicht gefährden.
- Werbung darf die Umwelt nicht gefährden.
Besondere Regeln gibt es für die Werbung für Tabak, Alkohol, Glücks·spiel und für Medikamente.
Für Tabak darf nicht geworben werden.
Werbung für Alkohol darf die Menschen nicht dazu auffordern, zu viel zu trinken.
Zu Glücks·spiel gehören zum Beispiel Sport·wetten und Pferde·wetten.
Oder das Kaufen von Losen einer Lotterie.
Werbung für Glücks·spiel wird in einem eigenen Gesetz geregelt.
Dieses Gesetz heißt Glücks·spiel·staats·vertrag.
Aber der Text ist in schwerer Sprache geschrieben.
Werbung für Glücks·spiel muss extra erlaubt werden.
Manche Medikamente kann man frei kaufen.
Andere Rezepte bekommt man nur mit einem Rezept von einem Arzt oder einer Ärztin.
Für Medikamente mit Rezept darf nicht geworben werden.
Außerdem gibt es Werbung für Politik oder Religion.
Diese Werbung ist im Rundfunk nicht erlaubt.
Es gibt nur eine Ausnahme:
Parteien dürfen im Radio und im Fernsehen Wahl·werbung machen.
Vor einer Wahl.
Aber für Wahlwerbung gibt es strenge Regeln.
Diese Regeln kann man in den Rechtlichen Informationen zur Wahl·werbung in Mecklenburg-Vorpommern nachlesen.
Aber der Text ist in schwerer Sprache geschrieben.
Außerdem ist bei jeder Art von Werbung der Schutz von Kindern und Jugendlichen zu beachten.
Aufsicht
Für Werbung gibt es Regeln und Gesetze.
Darum überwacht die Medien·anstalt MV die Werbung im Rundfunk in Mecklenburg-Vorpommern.
Rechtsgrundlagen
Die Regeln für Werbung stehen in diesen Gesetzen:
- Landes·rundfunk·gesetz MV
- Medien·staats·vertrag
- Jugend·medien·schutz-Staats·vertrag
- Digitale-Dienste-Gesetz
- Richtlinie über audio·visuelle Medien·dienste
Vielleicht hält sich ein Rundfunk·anbieter nicht an diese Regeln und Gesetze.
Dann kann es eine Gerichtsverhandlung geben.
Und vielleicht muss der Rundfunk·anbieter eine Strafe zahlen.
Die Strafe kann bis zu 500 Tausend Euro hoch sein.