Ausschreibung • 30.04.2021

Abgelaufen Ausschreibung einer DAB+-Übertragungskapazität zur nichtkommerziellen Nutzung für den Großraum Rostock

vom 07. Mai 2021

Die ursprüngliche Ausschreibung vom 30. April 2021 enthielt einen Fehler. Sie wurde daher am 07. Mai 2021 aufgehoben und am selben Tag korrigiert veröffentlicht.

 

I. Technische Übertragungskapazitäten

Die Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern (MMV) schreibt den Plattformbetrieb einer noch nicht endkoordinierten, technischen DAB+-Übertragungskapazität (Kanal 10 A) für den Großraum Rostock aus.

Die Belegung der Plattform soll durch lokale/regionale Hörfunkprogramme erfolgen, welche das lokale/regionale öffentliche Geschehen berücksichtigen und den Hörerinnen und Hörern Informationen, Kultur, Bildung und Beratung vermitteln, und/oder durch Programme, welche die Vielfalt des Hörfunkangebots in dem Verbreitungsgebiet Großraum Rostock erweitern. Die Plattform selbst und alle über die Plattform verbreiteten Programme müssen nichtkommerziell sein.

Der Zugang zur Plattform muss zu angemessenen Bedingungen ermöglicht sowie chancengleich und diskriminierungsfrei gewährt werden.

Die Plattformbetreiberin/der Plattformbetreiber sowie die Programmveranstalter/innen haben den Bestimmungen des RundfG M-V und des Medienstaatsvertrages Rechnung zu tragen. Die verbreiteten Programme sollen zu einer freien Meinungsbildung beitragen und dürfen nicht einseitig eine Partei, eine Interessengruppe oder eine Weltanschauung begünstigen.

II. Versorgungsgebiet und Antragsverfahren

Das Verbreitungsgebiet wird durch folgendes Polygon definiert:

° Nord                ° Ost      
54,187352         12,096634
54,179717         11,993637
54,130662         11,962395
54,098262         11,973381
54,056164         12,062988
54,033990         12,187958
54,113559         12,196884
54,187352         12,096634

Schriftliche Anträge auf Erteilung der Zuweisung sind bis zum

28. Mai 2021, 12.00 Uhr (Ausschlussfrist),

an den

Direktor der Medienanstalt
Mecklenburg-Vorpommern (MMV)
Bleicherufer 1
19053 Schwerin

in einfacher Ausfertigung und zusätzlich in digitaler Form (Link oder E-Mail: info@medienanstalt-mv.de, maximale Anhanggröße: 20 MB) einzureichen.

Die Plattformbetreiberin/der Plattformbetreiber und die Veranstalter/innen der Programme, die über die Plattform verbreitet werden, benötigen eine gültige Zulassung als Rundfunkveranstalter/in gem. § 8 Abs. 1 RundfG M-V.

Eine noch nicht vorhandene Rundfunkzulassung für Mecklenburg-Vorpommern kann auch zusammen mit der Bewerbung um die Zuweisung der Übertragungskapazität beantragt werden.

Es wird ferner darauf hingewiesen, dass die Antragsunterlagen bis zu der vorgenannten Ausschlussfrist vollständig und unterschrieben bei der MMV vorliegen müssen. Unvollständige oder verspätet eingegangene Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.

Eine Übermittlung von Anträgen mittels Telefax ist ausgeschlossen.

Die Zuweisung der Kapazität erfolgt für eine Zeitdauer von 10 Jahren. Ein Anspruch einer Bewerberin/eines Bewerbers auf die Erteilung der Zuweisung besteht nicht, auch wenn sie/er die/der einzige Bewerberin/Bewerber ist oder aus anderen Gründen als solche/r im Verfahren übrig bleibt.

Der Medienausschuss Mecklenburg-Vorpommern trifft die Zuweisungsentscheidung nach den Bestimmungen und den Auswahlkriterien des RundfG M-V. Im Rahmen dessen behält er sich vor, Programm- und Vergabegrundsätze näher zu konkretisieren.

III. Antragsvoraussetzungen

Die Bewerbung hat insbesondere folgende Angaben und Nachweise zu enthalten:

  1. Angaben zu den Belegungs- und Zugangskonditionen;
  2. Angaben zum geplanten Gesamtangebot der Plattform (Kriterien für die Zusammenstellung der Angebote und technischer Standard);
  3. Vorlage vorhandener Verträge mit Veranstaltern, aus denen insbesondere die wirtschaftlichen und sonstigen Konditionen für die Verbreitung hervorgehen
  4. den Nachweis der Zulassung als Rundfunkveranstalter/in gem. § 8 Abs. 1 RundfG M-V oder zumindest einen Antrag auf Rundfunkzulassung; in letzterem Fall sind die Zulassungsvoraussetzungen gem. § 9 Abs. 1 RundfG M-V sowie das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 9 Abs. 2 RundfG M-V zu erklären;
  5. alle Unterlagen und Erklärungen gemäß § 12 Abs. 2 RundfG M-V; insb. die genaue Bezeichnung der Firmierung und Zusammensetzung der Bewerberin/des Bewerbers gemäß §§ 12, 11, 9 RundfG M-V unter Darstellung ihrer/seiner unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen und Beifügung aller diesbezüglichen gesellschafts- bzw. satzungsrechtlichen Unterlagen, der Offenlegung von Eigentumsverhältnissen in Form von Inhaber- und Beteiligungsverhältnissen, wie Kapital- und Stimmrechtsanteilen sowie Rechtsbeziehungen zu Gebietskörperschaften, Rundfunkveranstaltern und Unternehmen im Medienbereich;
  6. Darstellung der personellen, organisatorischen und technischen Möglichkeiten zum Betrieb der Plattform;
  7. Darlegung, dass der Plattformbetrieb für eine möglichst großflächige Versorgung der betreffenden Region zeitnah nach Zuweisungserteilung aufgenommen werden kann;
  8. Vorlage eines Finanzierungsplans, der glaubhaft macht, dass finanziell und organisatorisch die Voraussetzungen für einen dauerhaften stabilen Plattformbetrieb in technisch guter Qualität gegeben sind. Dieser Finanzierungsplan soll eine Einnahmen- und Ausgabenübersicht für die nächsten vier Jahre unter Berücksichtigung von Investitionskosten, laufenden jährlichen Betriebskosten, Übertragungs- und Sendekosten sowie sonstiger Kosten enthalten;
  9. Zusicherung der Gewährleistung der Meinungs- und Informationsvielfalt und Einhaltung der Programmgrundsätze gemäß §§ 22-32 RundfG-M-V und der übrigen rundfunkrechtlichen Bestimmungen.

IV. Hinweis

Mit dieser Ausschreibung übernimmt die MMV keine Verpflichtung zur unmittelbaren oder mittelbaren finanziellen Förderung der technischen Infrastruktur für DAB+ oder zur finanziellen Unterstützung des Plattformbetreibers oder der Rundfunkveranstalter, deren Programm über den Plattformbetrieb verbreitet werden.

V. Datenschutz

Alle im Rahmen dieser Ausschreibung gesammelten personenbezogenen Daten der Bewerberinnen/Bewerber werden durch die zuständigen Bediensteten der MMV verarbeitet und dem Medienausschuss Mecklenburg-Vorpommern vorgelegt. Nach bestands- bzw. rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens werden personenbezogene Daten der unterliegenden Bewerber gelöscht. Die Verarbeitung stützt sich auf Artikel 6 Absatz 1 lit. e der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Bewerberinnen und Bewerber haben jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten sowie ein Widerspruchsrecht. Sie haben das Recht, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu beschweren. Zuständig ist der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern:

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Schloss Schwerin
Lennéstraße 1
19053 Schwerin

Mit einer Bewerbung auf die hier ausgeschriebene Übertragungskapazität erteilt die Bewerberin/der Bewerber gegenüber der MMV das Einverständnis, dass im Falle einer notwendigen Verständigung zwischen mehreren Antragstellern nach § 6 Abs. 5 RundfG-M-V die Tatsache ihrer/seiner Bewerbung und die wesentliche Inhaber- bzw. Gesellschafterstruktur den Mitbewerberinnen und Mitbewerbern durch die MMV mitgeteilt werden. Gleichzeitig erteilt die Bewerberin/der Bewerber ihr/sein Einverständnis, dass die MMV bei erfolgreicher Zuweisung die folgenden Daten der Bewerberin/des Bewerbers auf der Webseite der MMV, in einer Pressemitteilung und dem Jahresbericht der MMV veröffentlicht:

  • Name der Plattformbetreiberin/des Plattformbetreibers, der verbreiteten Programme und deren Veranstalter/innen
  • Name der Geschäftsführung der Plattformbetreiberin/des Plattformbetreibers und der Veranstalterinnen/der Veranstalter der Programme der Plattform
  • Sitz der Plattformbetreiberin/des Plattformbetreibers und der Veranstalterinnen/der Veranstalter der Programme der Plattform inkl. Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Webseite

V. Schlussbestimmungen

Ein früherer an die MMV gerichteter Antrag auf Rundfunkzulassung oder -zuweisung ersetzt nicht eine Bewerbung für diese Ausschreibung. Eine Bezugnahme auf frühere in anderem Zusammenhang gemachte Angaben oder überreichte Unterlagen ist unzulässig.

Die Zuweisung und die ggf. für den Plattformbetrieb und die Veranstalter/innen, die hierüber ihr Programm verbreiten wollen, notwendigen Rundfunkzulassungen werden gebührenfrei erteilt.

Die MMV behält sich ausdrücklich die Aufhebung dieser Ausschreibung vor.

 

Bert Lingnau

Direktor der Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern

Zurück