Ausschreibung: • 07.07.2026

Betrauung und Förderung kommerzieller privater lokaler und regionaler Fernsehveranstaltender in MV

Anträge ab sofort möglich

Ab sofort können sich in Mecklenburg-Vorpommern zugelassene, kommerzielle private lokale und regionale Fernsehveranstaltende um eine Betrauung und Förderung nach § 62 des Mediengesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Mediengesetz – MedienG M-V) bewerben. 

Mit dem neuen Mediengesetz, das am 31.03.2026 in Mecklenburg-Vorpommern in Kraft getreten ist, wird eine Betrauung durch die Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern (MMV) ermöglicht. 

Die Betrauung beinhaltet die Übertragung der gesellschaftlichen Aufgabe, die bestehende Vielfalt der Meinungen im jeweiligen Verbreitungsgebiet durch ein vielfältiges und qualitätsvolles Nachrichten- und Informationsprogramm mit engem Regionalbezug in möglichst gleichgewichtiger Weise zum Ausdruck zu bringen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Bevölkerung in Mecklenburg-Vorpommern flächendeckend und gleichwertig mit qualitätsvollen regionalen Fernsehangeboten versorgt wird. 

Betraute Fernsehveranstaltende verpflichten sich, ein mindestens wöchentlich erscheinendes aktuelles und authentisches Nachrichten- und Informationsprogramm mit einem zeitlichen Sendeumfang von jeweils mindestens 10 Minuten ohne Hinzurechnung der Sendezeit für Werbung herzustellen und zu verbreiten. Das Programm muss sich aus Beiträgen zum regionalen Geschehen – insbesondere aus den Bereichen Politik, Kultur, Wirtschaft, Soziales und Sport – zusammensetzen und den Kommunikationsinteressen der Fernsehzuschauenden in dem jeweiligen Verbreitungsgebiet dienen. 

Die Förderung deckt den Herstellungs- und Verbreitungsaufwand für dieses spezifische Programm ab. Verantworten Veranstaltende mehrere Programme, ist für jedes Programm ein separater Förderantrag einzureichen. 

Das Antragsformular, die Förderrichtlinien sowie weitere Informationen stehen auf der Homepage der MMV unter https://medienanstalt-mv.de/aktuelles/ausschreibungen/ zum Download bereit. Der Antrag muss bis spätestens 01.08.2026 schriftlich in einer digitalen Fassung über info@medienstalt-mv.de eingereicht werden. Es handelt sich um eine Ausschlussfrist. 

Das Land Mecklenburg-Vorpommern stellt für das Jahr 2026 insgesamt 300.000 Euro für die Förderung betrauter Fernsehveranstaltender zur Verfügung. Über eingereichte Anträge wird der Medienausschuss Mecklenburg-Vorpommern voraussichtlich in seiner Sitzung am 26. August 2026 entscheiden. 

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