Hilfe bei problematischen Medieninhalten
Kostenlose Broschüre zum Mediennutzerschutz
Bisweilen werden in den Medien nicht nur geschmacklich prekäre, sondern auch objektiv rechtswidrige Inhalte gezeigt. Oft sind Fernsehbilder oder Internetseiten Anlass für Ärger, Entsetzen oder Unverständnis. Was viele nicht wissen beziehungsweise nur wenige in Anspruch nehmen: Jeder kann auf Rechtsverletzungen in den Medien reagieren.
Die kostenlose Broschüre „Mediennutzerschutz. Beschwerderechte für Fernsehen, Hörfunk und Internet“ gibt Hörerinnen und Hörern, Zuschauerinnen und Zuschauern sowie Internetnutzerinnen und Internetnutzern in Mecklenburg-Vorpommern einen Überblick darüber, welche Rechte sie haben, wie sie artikuliert werden können und was sie mit Hilfe der Medienaufsichtsbehörden durchsetzen können.
„Wie viel Werbung muss ich ertragen?“, „Wie kann ich mich gegen das ‚Abzocken‘ in Call-In-Shows schützen?“ oder „Wie zugänglich dürfen Gewalt verherrlichende oder sexuell anstößige Seiten im Internet sein?“ sind einige der Fragen, auf die in der Broschüre leicht verständliche Antworten gegeben werden. Die Publikation ist in Kooperation zwischen der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) und der Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern (MMV) entstanden. Herausgeber ist die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen, die Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern – die Aufsichtsbehörde für Mecklenburg-Vorpommern – hat die Inhalte speziell für alle Bürgerinnen und Bürger in Mecklenburg-Vorpommern umgearbeitet, damit diese ihre Rechte wahrnehmen und nutzen können.
Die Broschüre hat 118 Seiten (Auflage: 2000 Exemplare) und erklärt anschaulich die aktuellen Entwicklungen beispielsweise im Bereich der Werbung. Die zunehmende Crossmedialität führt zu immer neuen Erscheinungsformen von Werbung im Internet (Stichwort: Product Placement) und in Computerspielen. Werbung ist damit zu einem zentralen Bestandteil der Lebenswirklichkeit, insbesondere von Heranwachsenden geworden. Auch das Thema „Datenschutz in sozialen Netzwerken“ wird behandelt.
Sie erhalten die Publikation bei der Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern (Bleicherufer 1, 19055 Schwerin, www.medienanstalt-mv.de) und in den Offenen Kanälen der Medienanstalt in Rostock (rok-tv, Grubenstraße 47, 18055 Rostock, www.rok-tv.de), Schwerin (Fernsehen in Schwerin, Dr.-Martin-Luther-King-Str. 1-2, 19061 Schwerin, www.fernsehen-in-schwerin) und Neubrandenburg (NB-Radiotreff 88,0; Treptower Str. 9, 17033 Neubrandenburg, www.nb-radiotreff.de).
Außerdem ist die Publikation kostenlos downloadbar unter
www.medienanstalt-mv.de/news/publikationen.html.