Medieninformation • 54/2015 vom 05.11.2015

Freie UKW-Übertragungskapazitäten zu vergeben

Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern schreibt Angebote für Rostock, Stralsund, Schwerin, Wismar und Greifswald aus

Der Medienausschuss Mecklenburg-Vorpommern, das Entscheidungsgremium der Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern, hat auf seiner Sitzung am 4. November 2015 beschlossen, sechs freie UKW-Übertragungskapazitäten in Rostock (eine), Stralsund (zwei), Schwerin (eine), Wismar (eine) und Greifswald (eine) für private, kommerzielle Hörfunkprogramme auszuschreiben.

Durch die Rückgabe von Zuweisungen für UKW-Übertragungskapazitäten durch Klassik Radio an den Standorten Schwerin, Stralsund, Wismar und Rostock sind vier Übertragungskapazitäten für eine erneute Vergabe frei geworden. Darüber hinaus sind von der Bundesnetzagentur zwei weitere UKW-Versorgungskapazitäten für Stralsund und Greifswald, die jeweils eine voraussichtlich hundertprozentige Stadtversorgung erreichen, in Aussicht gestellt worden. 

Bewerbungen für die freien UKW-Übertragungskapazitäten sind bis zum 8. Januar 2016, 12 Uhr, an die Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern in Schwerin zu richten. 

Die Ausschreibung finden Sie auf der Homepage der Medienanstalt M-V unter http://www.medienanstalt-mv.de/aktuelles/ausschreibungen.html.

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