Medieninformation • 64/2017 vom 15.11.2017

Medienanstalten sprechen sich für privilegierte Auffindbarkeit von Public Value-Angeboten aus

Die Gesamtkonferenz der Medienanstalten (GK) hat sich in ihrer gestrigen Sitzung in München für die privilegierte Auffindbarkeit von Public Value-Inhalten privater Sender ausgesprochen: Angebote mit einem besonderen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung sollten auch bei der Gestaltung von Benutzeroberflächen, die einen ersten Zugriff auf die Programme vermitteln, einen privilegierten Status erhalten.

Die aktuellen Regelungen reichen nicht aus, damit Programmangebote mit gesellschaftlichem Mehrwert ihren vielfaltsfördernden Effekt tatsächlich entfalten können.

Viele private Sender bieten in verschiedenen Formen Public Value. Deshalb müssen private Anbieter, die einen wichtigen Beitrag zur Programmvielfalt im Gesamtangebot leisten, in Form der bevorzugten Auffindbarkeit („Must-be-found“) auf Benutzeroberflächen bessergestellt werden.

In Bezug auf die Frage, welche Programmangebote privilegiert werden sollten, braucht es einen gesetzlichen Regulierungsrahmen. Er sollte beispielsweise Kriterien enthalten, anhand derer Public Value-Angebote qualifiziert werden sollen, sowie die Dauer einer etwaigen Privilegierung festlegen. Die Auswahl der privilegierten Sender übernehmen die Medienanstalten.

Eine Privilegierung können bei entsprechenden gesellschaftlich relevanten Inhalten Vollprogramme und Spartensender, etwa für Nachrichten, erlangen.

Winfried Engel, Vorsitzender der Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK): „Vielfaltssicherung umfasst nicht nur die Verhinderung von Diskriminierungen – etwa beim Zugang der Rundfunkveranstalter zu Plattformen und Benutzeroberflächen. Sie bedeutet vielmehr auch, die Meinungs- und Angebotsvielfalt aktiv zu pflegen. Deshalb ist eine privilegierte Auffindbarkeit für gesellschaftlich relevante Angebote privater Sender unerlässlich.“

Siegfried Schneider, Vorsitzender der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM): „Auch in Zukunft müssen im Rahmen einer novellierten Plattformregulierung geltende Vielfaltsaspekte im Sinne der Mediennutzer gewährleistet bleiben. Eine bevorzugte Auffindbarkeit für Public Value-Angebote privater Sender ist nicht zuletzt deswegen nötig, da sich jüngere Zielgruppen im Fernsehen vor allem dort informieren.“

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