Medieninformation • 74/2019 vom 20.12.2019

Jugendmedienschutz: Neue Methode für Altersverifikation im Internet

KJM aktualisiert Kriterien zur Bewertung von Konzepten für AV-Systeme

Die KJM hat eine überarbeitete Fassung ihrer Kriterien zur Bewertung von Konzepten für Altersverifikationssysteme („AVS-Raster“) beschlossen. Anbieter von Altersverifikationssystemen haben nun die Möglichkeit, eine Autoident-Technologie in ihre Systeme zu integrieren. Mit dieser Methode erfolgt die Identifizierung der Nutzer anhand eines automatischen Abgleichs eines Fotos mit den biometrischen und sonstigen Daten eines Ausweisdokuments. Der Einsatz einer solchen Machine-Learning-Technologie kann die bislang notwendige Face-to-Face-Kontrolle bei der Altersverifikation ersetzen. Die KJM ist der Auffassung, dass diese Methode eine ebenso sichere Identifizierung ermöglicht wie zum Beispiel eine Videoidentifizierung.

Die Bedeutung von Altersverifikationssystemen nimmt für den Jugendmedienschutz auch vor dem Hintergrund der Umsetzung des jüngst verabschiedeten Medienstaatsvertrags zu. Die KJM sieht in der Autoident-Technologie das Potenzial, die Hemmschwelle für Nutzer beim Identifizierungsverfahren herabzusetzen und verspricht sich eine entsprechend größere Akzeptanz von Altersverifikationssystemen.

Das aktualisierte AVS-Raster steht auf der Webseite der KJM zum Download bereit.

Hintergrund:
Pornografische, bestimmte indizierte und offensichtlich schwer jugendgefährdende Inhalte dürfen im Internet nur dann verbreitet werden, wenn der Anbieter durch geschlossene Benutzergruppen gewährleistet, dass nur Erwachsene Zugriff darauf haben. Zur Sicherstellung geschlossener Benutzergruppen werden Altersverifikationssysteme eingesetzt. Auf Anfrage von Unternehmen oder Anbietern bewertet die KJM Konzepte für entsprechende Gesamt- oder Teillösungen. Dies dient der Verbesserung des Jugendschutzes im Internet und ist gleichzeitig ein Service für die Anbieter für mehr Rechts- und Planungssicherheit.

Das AVS-Raster der KJM spezifiziert die Anforderungen der KJM. Es dient dazu, die Entscheidungsprozesse der KJM bei der Bewertung transparent zu machen und Standards zu definieren. Die Kriterien verstehen sich als Anhaltspunkte, nicht als bindende Regeln und orientieren sich am jeweiligen Stand der Technik. Eine Anpassung und weitere Verfeinerung der Kriterien ist jederzeit möglich.

Die Kommission für Jugendmedienschutz ist ein Organ der Landesmedienanstalten und ein Expertengremium aus Vertretern von Bund und Ländern. In Deutschland ist die KJM die zentrale Aufsichtsstelle für den Jugendschutz im privaten Rundfunk und Internet.

Weitere Informationen über die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) und ihre Mitglieder finden Sie hier, Informationen zu den Medienanstalten finden Sie hier.

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